Amtsgericht
Vater und Sohn übten sich in Selbstjustiz und schlagen in Asylbewerberheim in Lindau auf Somali ein

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Haftstrafe nach Attacke in Asylbewerberheim
Ein Jahr und drei Monate muss ein 30-Jähriger in Haft, der im August vorigen Jahres gemeinsam mit seinem 49-jährigen Vater im Asylbewerberheim in Scheidegg einen Somali attackiert hatte. Der Angriff endete mit einem Nasenbeinbruch und einem zweiwöchigen Klinikaufenthalt. Der Vater erhielt eine Bewährungsstrafe.
Im Biergarten hatten Vater und Sohn von einem angeblichen Vergewaltigungsversuch an einer entfernten Bekannten durch den 41-jährigen Somali gehört. << So geht es ja nicht >>, habe man sich gedacht, gab der Vater vor Gericht an. Also seien er und sein Sohn los gezogen und hätten den vermeintlichen Täter vor dem Asylbewerberheim in Scheidegg-Forst gestellt. Er sei in sein Zimmer geflüchtet, der Sohn hinterher. Der wiederum gab zu, die Türe eingetreten und den Somali mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Soweit deckten sich die Aussagen mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Diese allerdings ging von einer direkten Tatbeteiligung des Vaters aus. Er habe das Opfer festgehalten, so dass der Sohn zuschlagen konnte. Das bestritten Vater und Sohn.
Gefährliche Körperverletzung
Für Richter Klaus Harter war die Motivation dieser Aussagen klar: Handelten beide gemeinschaftlich, müsse von einer gefährlichen Körperverletzung ausgegangen werden, wäre der Sohn Alleintäter von einer << einfachen >> Körperverletzung, so Harter. So kam es auf die Aussagen der Zeugen an. Das Opfer, inzwischen nach Italien abgeschoben, hatte vor einem Richter ausgesagt und angegeben, dass Vater und Sohn gemeinsam handelten. Ein Iraker sagte als Zeuge vor Gericht aus, dass beide gemeinsam in das Gebäude gegangen seien. Beide Aussagen erschienen sowohl dem Staatsanwalt als auch Richter Harter glaubwürdig, so dass es zur Verurteilung von Vater und Sohn wegen gefährlicher Körperverletzung kam.
13 Vorstrafen brachte der Sohn mit in den Gerichtssaal. Bereits als 15-Jähriger kam er danach mit dem Gesetz ins Konflikt. Zuletzt wurde er 2009 wegen Körperverletzung verurteilt und stand zum Tatzeitpunkt unter Bewährung. << Sie haben bewiesen, dass dies nicht ausreicht, um Ihr Verhalten zu ändern >>, so Richter Harter, der ihn für 15 Monate hinter Gitter schickte. Das angekündigte Anti-Aggressionstraining reiche nicht.
Von einer << Familientradtion >> sprach Harter zudem mit Blick auf das Vorstrafenregisters des Vaters, der seit 1978 20-mal verurteilt wurde. Gegen ihn verhängte der Richter eine neunmonatige Freiheitsstrafe, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro bezahlen.
Der von den Tätern angenommene Vergewaltigungsversuch durch den Somali hat, so die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, nie stattgefunden.
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