Gericht
Amtsgericht Lindau: Keine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

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Weil er für Schwangerschaftsabbrüche geworben haben soll, hat ein Lindauer Frauenarzt einen Strafbefehl über 6000 Euro erhalten. Vom Amtsgericht Lindau wurde das Verfahren gegen den Mann nun aber gegen die Zahlung von ebenfalls 6000 Euro eingestellt.
Dem Gynäkologen bleibt so ein Eintrag ins Strafregister erspart.
Eingeschritten war die Staatsanwaltschaft, weil auf der Internetseite des Arztes unter der Überschrift Konfliktschwangerschaft Hilfsmaßnahmen wie Beratung und Ultraschalluntersuchungen aufgeführt waren – außerdem Preise und ein Button, um die Leistungen in einen virtuellen Warenkorb zu legen.
Der Arzt wollte sich mit diesen Angaben laut seinem Anwalt aber nur telefonische Anfragen ersparen und Informationen liefern.