Wuchtiger Kopfstoß ins Gesicht
Amtsgericht 500 Euro Schmerzensgeld
Lindenberg/Lindau | enz | 'Nach Anhörung der Zeugen steht zweifelsfrei fest, dass die Verletzungen des Opfers von einem Kopfstoß herrühren.' So das Fazit der Staatsanwältin, die entschieden die Behauptung des Angeklagten in Abrede stellte, in Notwehr gehandelt zu haben. Eine Notwehrsituation setze einen gegenwärtigen Angriff voraus. Diesen habe es nicht gegeben, weshalb sie dafür plädiere, den jungen Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu verwarnen und die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 500 Euro aufzuerlegen.
Jugendrichter Paul Kind folgte dem Antrag und berücksichtigte hinsichtlich des Strafmaßes die Empfehlung von Jugendgerichtshelfer Wolfgang Schobloch, für den 19-Jährigen das Jugendstrafrecht anzuwenden.
Der Vorfall hatte sich im September vorigen Jahres nach Mitternacht im Toilettenbereich eines Tanzlokals in Lindenberg abgespielt. Nach einer mündlichen Auseinandersetzung war es zu einem anfangs harmlosen Gerangel gekommen.
Blutig wurde es, als der Angeklagte seinem Kontrahenten einen wuchtigen Kopfstoß ins Gesicht versetzte und als Zugabe noch einen Faustschlag aufs Auge folgen ließ. Eine klaffende Platzwunde an der Oberlippe musste im Krankenhaus genäht werden. Ein Bluterguss am Auge sowie eine geplatzte Ader im Auge kamen dazu.
Der Angeklagte behauptete, dass er nicht mit dem Kopf zugestoßen, sondern sich mit der Faust gewehrt habe. Und dies erst dann, 'nachdem ich einen Fausthieb auf die Wange verschmerzen musste'. Die Rechtfertigungen des 19-Jährigen wurden durch Zeugenaussagen widerlegt, wonach der Schuldspruch nur noch Formsache war.
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