Geldstrafe
Prügelei in Kaufbeuren

- Foto: Karl-Josef Hildebrand/ (dpa)
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Mann will in Notwehr gehandelt haben, zieht seinen Einspruch aber zurück
Mit einem gebrochenen Nasenbein und Prellungen endete für einen 24-Jährigen im Mai 2012 der Besuch einer Kaufbeurer Diskothek. Der junge Mann war frühmorgens auf dem Parkplatz des Lokals mit einem heute 21-jährigen Kaufbeurer aneinandergeraten, der ihm dann mindestens zweimal mit der Faust ins Gesicht schlug. Gegen den Kontrahenten des Geschädigten erging in der Folgezeit ein Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung, der auf 60 Tagessätze zu je 30 Euro lautete. Im Einspruchsverfahren vor dem Jugendgericht reklamierte der Angeklagte für sich eine Notwehrsituation, zog seinen Einspruch dann aber doch zurück.
Auslöser des Vorfalls war, wie es jetzt die Richterin formulierte, 'ein Zickenkrieg, der seinesgleichen sucht': Die Freundin des Angeklagten und zwei andere junge Frauen waren sich auf dem Parkplatz der Diskothek heftig in die Haare geraten - und zwar im wahrsten Sinne des Wortes.
Den ganzen Bericht mit mehr Details zur Auseinandersetzung der beiden Männer und zum zurückgezogenen Einspruch finden Sie in der Allgäuer Zeitung vom 26. Februar 2013 (Seite 29).
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