Straftaten
Prozessbegleiterin unterstützt Betroffene Allgäuer vor Gericht

- Doris Singer-Schollenberg ist als Prozessbegleiterin für das Allgäu zuständig.
- Foto: Bernhard Weizenegger
- hochgeladen von Pia Jakob
Doris Singer-Schollenberg steht Betroffenen im Allgäu bei, wenn sie vor Gericht ihren Peinigern begegnen.
Im Interview spricht sie über ihre Arbeit und erklärt, wer Anspruch auf eine Prozessbegleitung hat.
Frau Singer-Schollenberg, Sie sind psychosoziale Prozessbegleiterin. Darunter kann man sich erst einmal wenig vorstellen. Was heißt das?
Doris Singer-Schollenberg: Es ist tatsächlich ein recht unverständlicher Fachbegriff. Seit Januar 2017 ist es bundesweit gesetzlich verankert, dass Opfer sexueller Gewalt und anderer schwerer Straftaten vom Gericht eine psychosoziale Prozessbegleitung beigeordnet bekommen. Auch deren Angehörige können das beantragen. Sie werden dann vor, während und nach dem Prozess speziell betreut. Das ist für sie kostenlos.
Das heißt, das Gericht entscheidet, wer diese Begleitung bekommt. Oder kann sich jeder darum bemühen?
Singer-Schollenberg: Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf. Bei Erwachsenen braucht es eine „besondere Lebenslage“. Wenn jemand eine Behinderung oder eine psychische Erkrankung hat, schwanger ist oder kleine Kinder hat, dann bekommt er oder sie das auch. Das wird aber noch viel zu wenig wahrgenommen.
Wieso die Prozessbegleitung bisher nur wenig wahrgenommen wird und wie genau die Aufgaben von Doris Singer-Schollenberg aussehen, erfahren Sie in der Mittwochsausgabe unserer Zeitung vom 05.09.2018.
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