Post
Postgeheimnis verletzt - Freispruch für Ostallgäuer Briefzustellerin

- Foto: Uwe Zucchi (dpa)
- hochgeladen von Allgäuer Zeitung
Mit einem Freispruch endete vor dem Amtsgericht Kaufbeuren ein Strafverfahren, in dem einer Ostallgäuer Briefzustellerin eine Verletzung des Postgeheimnisses vorgeworfen worden war. Die bis dato völlig unbescholtene Frau war im Sommer 2012 von einer Nachbarin beschuldigt worden, ihr gegenüber Indiskretionen zu Briefsendungen ausgeplaudert zu haben.
So soll die Zustellerin ihr gegenüber erwähnt haben, dass im Ort mehrere Personen Post von Behörden erhalten hätten – insbesondere gelbe Briefe vom Gericht und Gerichtsvollziehern.
In der Folgezeit erhielt die Mitarbeiterin eines privaten Dienstleistungsunternehmens einen Strafbefehl über 25 Tagessätze zu je 30 Euro, gegen den sie Einspruch erhob. Vor Gericht wies sie die Vorwürfe jetzt entschieden zurück und betonte, dass sie in ihrer langjährigen Tätigkeit als Zustellerin nie über ihre Arbeit gesprochen habe – 'nicht einmal gegenüber meiner Familie'.
Angesichts von Ungereimtheiten in der Aussage der Belastungszeugin wurde die Ostallgäuerin freigesprochen.
Mehr zum Fall erfahren Sie in der Allgäuer Zeitung vom 22.03.2014 (Seite 35).
Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.