Gericht
Offizier stellt Untergebene bloß

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Angeklagter zieht Einspruch zurück und akzeptiert Strafbefehl
Wegen entwürdigender Behandlung von Untergebenen musste sich jetzt ein Bundeswehroffizier vor dem Kaufbeurer Amtsgericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, 2008 bei zwei Vorfällen in Füssen jeweils einen Stabsunteroffizier als «Idiot» beziehungsweise als «dumm» bezeichnet zu haben. Außerdem soll er während eines Auslandseinsatzes einer Soldatin in derben Worten ein Verhältnis mit einem Vorgesetzten unterstellt und sich sexistisch über die Frau geäußert haben.
Vor Gericht versuchte der Offizier, die Vorfälle zunächst mit Missverständnissen zu erklären. Er beschränkte dann aber seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Höhe der Geldstrafe, wodurch der Strafbefehl im Schuldspruch rechtskräftig wurde. Weil der Angeklagte ein geringeres Einkommen hat als ursprünglich angenommen, wurde im Urteil die Tagessatzhöhe deutlich reduziert und die Geldstrafe auf 2400 Euro festgesetzt. Laut Schilderung des Angeklagten hat die Bundeswehr auf die Vorfälle bereits mit Sanktionen reagiert.
Der erste Vorfall hatte sich 2008 beim Morgenappell in der Allgäu-Kaserne ereignet.
Der Angeklagte, der offenbar ungehalten über ein Versäumnis eines Untergebenen war, stellte diesen mit den Worten bloß, er könne nicht verstehen, «wie so ein Idiot Feldwebel werden kann.» Ähnlich äußerte er sich über einen anderen Stabsunteroffizier, der einen Sondereinsatz bei einer Veranstaltung ablehnte und lieber Wache schieben wollte.
Ende 2008 kam es während eines Auslandseinsatzes im Kosovo zu zwei weiteren Vorfällen, bei denen eine Soldatin herabsetzenden Äußerungen ausgesetzt war. So habe der Angeklagte der Frau in drastischer Wortwahl ein Verhältnis mit einem Vorgesetzten unterstellt - angeblich wollte er sie lediglich über Gerüchte in Kenntnis setzen. Später äußerte er gegenüber Kameraden, er gehe noch zu der Soldatin, weil er «Sex and The City» brauche.
Dies versuchte er vor Gericht damit zu erklären, dass er sich nur den Film mit besagtem Titel habe ausleihen wollen. Der Staatsanwalt verwies auf anderslautende Zeugenaussagen in den Akten und gab zu bedenken: «Wir können das hier gerne durchziehen - aber obs besser wird?»
Nach einer kurzen Besprechung mit seinem Verteidiger nahm der Angeklagte seinen Einspruch in allen vier Anklagepunkten zurück. Der Angeklagte selbst schilderte sich als «grade heraus» mit «straffem» Führungsstil. Möglicherweise, so räumte er ein, habe er Untergebene «zu hart» und auch «unangebracht» angegangen.
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