Allgäu
Landratsamt: Kein rechtlicher Verstoß von Bürgermeister
Bidingen Die Kommunalaufsicht am Landratsamt Ostallgäu hat die Dienstaufsichtsbeschwerde dreier Bidinger Gemeinderäte gegen Bürgermeister Franz Martin abgewiesen. Das gab Martin in der jüngsten Sitzung des Rates bekannt. Drei Gemeinderäte hatten Martin wegen mehrerer angeblicher Rechtsverstöße bei der Kommunalaufsicht angezeigt.
Ihrer Ansicht nach hatte der Bürgermeister diverse Anträge nicht beachtet beziehungsweise nicht in die Tagesordnung aufgenommen. Die drei Räte hatten Martin zudem angelastet, Steuerschulden ohne Gemeinderatsbeschluss beglichen zu haben. Die Behörde wies die Beschwerden ab. Außerdem behalten alle gefassten Beschlüsse des Gemeinderats ihre Gültigkeit. (az)