Bauloch
Keine Beauftragung durch Bauherrin für Herstellung der Arbeitssicherheit am großen Loch

- Foto: Martina Diemand
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Pressemitteilung der Stadt Kempten: Die Bauherrin hat zur Wiederherstellung der Arbeitssicherheit in der Baugrube fristgemäß am 04.06.2013 vorgelegt. Die darauf aufbauende, von der Stadt Kempten (Allgäu) bis zum 06.06.2013, 24:00 Uhr, gesetzte Frist zur Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Auftragserteilung an eine geeignete Firma ist ergebnislos verstrichen. Die Bauherrin hat damit keine Auftragserteilung nachgewiesen zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen, mit dem Ziel, die Arbeitssicherheit in der Baugrube herzustellen.
Nach Ablauf der Frist ist erst heute Vormittag ein Antrag auf Verlängerung der Frist bis zum 13.06.2013 bei der Stadt Kempten (Allgäu) eingegangen.
Die Stadt Kempten (Allgäu) klärt nun kurzfristig mit den Sachverständigen, ob einer Fristverlängerung unter Sicherheitsgesichtspunkten zugestimmt werden kann, und bereitet, um keine Zeit zu verlieren, gleichzeitig eine Ersatzvornahme vor.
Dazu müssen die vom Ingenieurbüro Boley Geotechnik, München, vorgeschlagenen Maßnahmen, (Ankerkopfsicherung durch einen 'Vorhang' aus Stahldrahtgeflecht und Einrichtung einer permanenten Vermessung der Baugrube) präzisiert werden, um konkret eine Firma mit der Ausführung vor Ort beauftragen zu können.
Diese Sicherung der Ankerköpfe und laufende, messtechnische Überwachung des Verbaues sind die Mindestvoraussetzung, dass die Baugrube überhaupt betreten werden kann. Noch nicht umfasst ist davon die Herstellung der statischen Sicherheit der Baugrube insgesamt und eine Freigabe der aktuell gesperrten Verkehrsflächen. Sollte die Bauherrin den weiteren Schritten zur Sicherung der Baugrube nicht umgehend nachkommen, wird die Stadt Kempten (Allgäu) auch dies durch förmliche Schritte durchsetzen.
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