Aufgabe
Herbst im Allgäu: Wer muss das Laub auf Gehwegen beseitigen?

- Sieht schön aus, ist aber auch gefährlich: Ein Weg voll mit nassem Laub. Wer ist eigentlich für die Laubbeseitigung zuständig?
- Foto: Ralf Lienert
- hochgeladen von Biniam Yohannes
Mit dem Herbst kommt auch das fallende Laub auf Straßen und Gehwegen. Durch die Kombination zwischen Feuchtigkeit und Druck bilden dann die Blätter einen gefährlichen Schmierfilm auf den öffentlichen Straßen. Die Verkehrssicherungspflicht liegt dabei bei den Städten und Gemeinden, wird jedoch in der Regel auf die Besitzer der anliegenden Häuser übertragen. Wird die Reinigungspflicht bzw. Räumpflicht von den Besitzern nicht erfüllt und es kommt dadurch zu einem Unfall, stellt sich die Haftungsfrage. Davor warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).
Mit der Reinigungspflicht bzw. Räumpflicht der Gehwege verhält es sich wie bei der Haftungsfrage mit der Schneeräumpflicht. Die Eigentümer der Häuser bzw. auch deren Mieter sind verpflichtet, die Gehwege entlang der Grundstücke von herabgefallenem Laub zu reinigen. „Die Haftung bei einem Unfall tragen die Eigentümer auch bei vermieteten Objekten, sofern die Reinigungspflicht bzw. Räumpflicht nicht im Mietvertrag auf die Mieter übertragen wurde“, betont Siegfried Karle, Präsident der GVI.
Die Haus- und Grundbesitzer bzw. privaten Haftpflichtversicherungen übernehmen bei einer Klage die Regulierung der Haftungsfrage. Die GVI empfiehlt eine ausreichende Absicherung der Versicherungssumme, welche mindestens bei fünf Millionen Euro liegen sollte.
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