Räum- und Streupflicht
Fragen und Antworten rund ums Schneeräumen im Oberallgäu

- Foto: Mathias Wild
- hochgeladen von Gerhard Gossler
Gehwege müssen geräumt werden. Das ist bekannt. Aber wie muss man das eigentlich machen? Die Antwort: Angelegenheiten rund ums Schnee-Räumen regelt jede Gemeinde selbst. Die meisten nutzen aber eine Musterverordnung und haben deswegen ähnliche Vorschriften.
Auf die Frage, wer den Schnee räumen muss, sagen die Gemeinden: der Eigentümer des Grundstücks. Er könne diese Pflicht aber auf den Mieter übertragen. Das müsste dann etwa im Mietvertrag geregelt sein.
Wo muss eigentlich geräumt werden? Auf dem Gehweg – soweit, so gut. Aber wenn es gar keinen Gehweg gibt? Ist man dann fein raus? Nein. Dann muss nämlich ein Streifen von einem Meter Breite am Straßenrand geräumt werden. Denn irgendwo müssen die Fußgänger ja trotzdem gehen, ohne gleich knöcheltief im Schnee zu versinken.
WViele weitere Antworten rund um die Räum- und Streupflicht lesen Sie im Allgäuer Anzeigeblatt vom 10.12.2014 (Seite 25).
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