Müll
Christbaumentsorgung an Wertstoffinseln kann im Oberallgäu mit Bußgeld geahndet werden

- Christbäume gehören auf den Wertstoffhof. Mancherorts gibt es auch Sammelaktionen, bei denen Vereine die Bäume fürs Funkenfeuer abholen.
- Foto: Matthias Becker
- hochgeladen von Pia Jakob
Manche Bürger lösen ihre Müllprobleme selbst. Sie rücken nach Einbruch der Dunkelheit aus, um sich ihres Christbaums zu entledigen, werfen den oft nadellosen Überrest in den nahe gelegenen Wald oder stellen ihn neben den Glas- oder Papiercontainer einer Wertstoffinsel. Das ist nur dann erlaubt, wenn die Wertstoffinsel ausdrücklich als öffentliche Sammelstelle von den Gemeinden angegeben wird, sagt Pressesprecherin Brigitte Klöpf vom Landratsamt.
Ansonsten kann das Entsorgen im Wald oder neben den Containern „mit einem Bußgeld geahndet werden“. Sofern es in den Gemeinden keine besonderen Sammelaktionen für Christbäume gibt, sind sie an den Wertstoffhöfen mit Grüngutannahme zu entsorgen, sagt Klöpf.
Wo die Christbäume richtig entsorgt werden können, erfahren Sie in der Montagsausgabe des Allgäuer Anzeigeblatts vom 07.01.2019.
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