Bürgerbegehren nimmt nächste Hürde
Golfplatz Beschluss im Gemeinderat: Begehren ist zulässig - 499 gültige Unterschriften
Scheidegg | sen | Das Bürgerbegehren der Golfplatzgegner hat eine weitere Hürde auf dem Weg zu einem Bürgerentscheid genommen. Nachdem bei der Aktion mehr als die erforderlichen Unterschriften zusammengekommen waren, hat der Gemeinderat nun auf einer Sondersitzung einstimmig den Zulässigkeitsbeschluss gefasst.
Insgesamt wären laut dem geschäftsführenden Beamten, Jürgen Hörmann, 321 Unterschriften nötig gewesen. Von den 510 eingereichten Signaturen waren nach Prüfung durch die Gemeindeverwaltung noch 499 gültig. Nun muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid angesetzt werden.
Um Kosten zu sparen, hatte die Gemeinde ursprünglich den Tag der Kommunalwahlen am 2. März für die Abhaltung des Bürgerentscheids favorisiert - dies wurde jedoch seitens der Regierung abgelehnt. Laut Jürgen Hörmann fasst man nun den 16. März ins Auge, da an diesem Sonntag auch eventuell eine Stichwahl für das Amt des Landrats durchgeführt werden muss.
In der Marktgemeinde ist mittlerweile auch ein zweites Bürgerbegehren durchgeführt worden, das sich für den Bau eines Golfplatzes im Ortsteil Buflingsried einsetzt (wir berichteten). Die Golfplatzbefürworter haben dabei 463 Unterschriften gesammelt, die derzeit das gemeindliche Prüfungsverfahren durchlaufen.
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