Haftstrafe
48-Jähriger Ostallgäuer Spediteur stiftet einen Mitarbeiter zu Manipulationen mit Tachoscheiben an

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Unsaubere Methoden eines Spediteurs - Sozialkassenbetrug
Mit einer Verurteilung zu einer zweijährigen Haftstrafe endete vor dem Kaufbeurer Amtsgericht ein Strafprozess gegen einen 48-jährigen, ehemaligen Transportunternehmer aus dem Ostallgäu. Der Angeklagte hatte in den Jahren 2008 und 2009, wie es jetzt der Staatsanwalt formulierte, «eine Vielzahl von Taten querbeet durch das Strafgesetzbuch begangen». Die Delikte hatten fast alle mit seinem Geschäftsgebaren zu tun. Der mehrfach und auch einschlägig vorbestrafte Mann leitete damals eine mittlerweile insolvente Spedition. Die Firma lief zwar offiziell auf seine Ehefrau. Diese fungierte nach Überzeugung des Staatsanwalts und der Richterin aber nur als «Strohfrau».
Die Anklagevorwürfe reichten von der Anstiftung zum Fälschen von Daten über Nötigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis bis zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Bei letzterem hatte der Angeklagte drei seiner Fahrer nicht korrekt angemeldet gehabt, sodass den Sozialkassen ein Schaden von mehreren Tausend Euro entstand. Am schwersten wogen vor Gericht 77 Fälle, in denen der Spediteur von November 2008 bis April 2009 einen Fahrer zu einer Überschreitung der vorgeschriebenen Ruhezeiten angestiftet hatte. Damit die Verstöße nicht auffielen, gab er dem Mann seine eigene Fahrerkarte, die dieser dann nach Bedarf einsetzte. Der Fahrer war im November 2010 wegen «Fälschens beweiserheblicher Daten» zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Im Juni 2009 hatte der Angeklagte laut Aussage eines anderen Mitarbeiters von diesem verlangt, dass er weiterfuhr, obwohl er gerade erst von einer Italien-Tour zurückgekehrt war. Wie sich der 48-Jährige als Zeuge vor Gericht erinnerte, habe er gegenüber seinem Chef zunächst auf die Einhaltung der Ruhezeit gepocht, dann aber aus Angst um seinen Arbeitsplatz die Fuhre doch übernommen: «Er sagte, wenn ich nicht fahre, dann kann ich auch gleich gehen.» Der Fahrer und seine Ehefrau erklärten außerdem, dass sie den Angeklagten im Mai 2009 wiederholt am Steuer eines Autos gesehen hatten, obwohl der Mann damals keinen Führerschein hatte.
Der Verteidiger sah bei dem Zeugen jetzt einen «erheblichen Belastungseifer» und hielt die Schuld seines Mandanten nur bei den Tachoscheiben-Manipulationen für erwiesen. Für die Richterin war dagegen die «sichtliche Verärgerung» des Fahrers durchaus verständlich und kein Beweis für tatsächlichen Belastungseifer. Sie hielt im Urteil diejenigen Fälle für besonders gravierend, in denen der Angeklagte Mitarbeiter zu einer Überschreitung der Lenkzeit veranlasst und so für ein «erhöhtes Gefährdungspotenzial» gesorgt hatte. Der Staatsanwalt hatte dies in seinem Plädoyer ähnlich gesehen und betont: «Man kann von Glück sagen, dass es zu keinen Verkehrsunfällen gekommen ist!» (bbm)
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