Natur
Wer Wildpflanzen im Ostallgäu aus der Natur entnimmt, riskiert ein hohes Bußgeld

- Frauenschuh-Orchideen sind selten und deswegen verboten zu pflücken.
- Foto: Alexandra Hane
- hochgeladen von Julia Böcken
Orchideen wie der Frauenschuh sind schön – und selten. Das weckt bei manch dubiosem Hobbybotaniker Begehrlichkeiten. Und so kommt es immer wieder vor, dass diese geschützten Pflanzen verbotenerweise ausgegraben werden. Aus aktuellem Anlass weist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Ostallgäu nun darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, wild lebende Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen. Verstöße können teuer werden: Das Bundesnaturschutzgesetz sieht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor.
Mehr über die Lebensbedingungen der Wildpflanzen erfahren Sie in der Mittwochsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Marktoberdorf, vom 22.08.2018.
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