Wegen Coronavirus
Kinderbetreuung nach den Schulausfällen: Kaufbeuren, Mindelheim und Memmingen informieren

- Schule (Symbolbild)
- Foto: Caroline Seidel (dpa)
- hochgeladen von Julian Hartmann
Die bayerische Regierung hat beschlossen alle Schulen, Kindergärten und Kitas ab Montag bis zum Ende der Osterferien zu schließen. Was bedeutet, dass Eltern ihre Kinder jetzt grundsätzlich von zuhause aus betreuen müssen.
Eine Notfallbetreuung wird nur für Kinder eingerichtet, deren beide Elternteile (bei Alleinerziehenden ein sorgeberechtigtes Elternteil) in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten, so die bayerische Staatsregierung. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen:
- Gesundheitsversorgung
- Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
- Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
Für Schülerinnen und Schüler gilt außerdem, dass nur Kinder der Klassen 1 bis 6 betreut werden.
Wie die Stadt Kaufbeuren mitteilt, bietet man in einem solchen Fall die Betreuung der Kinder in den jeweiligen Kitas und den Schulen an. Die betroffenen Eltern sollen sich demnach mit ihren Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen in Verbindung setzen, um die nötigen Betreuungszeiten abzusprechen. Für alle anderen Kinder und Eltern sei es "strikt verboten" die jeweiligen Einrichtungen zu betreten.
Die Stadt hoffe, dass Eltern wegen "der besonderen Situation" eine passende Betreuung bei Bekannten oder in der Nachbarschaft organisieren können. Außerdem bittet die Stadt "von einer Betreuung durch Großeltern oder Personen von Risikogruppen abzusehen." Für weitere Fragen sollen sich Eltern an die Schulen oder die Schulverwaltung der Stadt wenden.
Die Stadt Mindelheim teilt mit: "Für die Mindelheimer Kindertagesstätten wird in der Marcellin-Champagnat-Kindertagesstätte (Champagnatplatz 4) eine Notfallbetreuung für Kinder eingerichtet." Allerdings müssen auch dort für eine Betreuung die oben genannten Bedingungen erfüllt sein.
Auch die Stadt Memmingen informiert über die Notfall-Betreuung in den Kindertagesstätten. Es gilt ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten. Ausnahmen gibt es, sobald die Eltern in Bereichen der kritischen Infrastrukur arbeiten. Allerdings nur, wenn
- die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen
- die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen
bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen - die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben,
das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist.
Jede Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte hat eine entsprechende Notbetreuung sicherzustellen.
In jeder Kindertageseinrichtung der Stadt und der Unterhospitalstiftung wird ein Notdienst eingerichtet.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.