Begriff
Friedhofssatzung geändert: Kaufbeuren trägt den Leichensager zu Grabe

- Foto: Florian Ankner
- hochgeladen von Jessica Scarvaglieri
Älteren Menschen ist der Leichensager noch ein Begriff. Bis ins 19. Jahrhundert hinein hatte dieser Mann mit Hut und Stock ein öffentliches Amt inne, überbrachte Todesnachrichten und lud zu Beerdigungen.
Kaum vorstellbar, dass sich der Leichensager bis ins neue Jahrtausend in der Kaufbeurer Friedhofssatzung halten konnte.
Sogar auf der Internetseite der Stadt heißt es noch jetzt: 'Bei jedem Sterbefall innerhalb des Stadtgebiets Kaufbeuren und jeder Überführung von auswärts müssen die Angehörigen des Verstorbenen einen der beiden ortsansässigen Leichensager (also Bestattungsunternehmen, die Red.) beauftragen.' Mit solchen Begriffen soll nun Schluss sein.
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