Internetversorgung
Bürgerentscheid für Internet per Funk in Eggenthal rechtens - Einspruch abgelehnt

- Foto: Armin Weigel (dpa)
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Landratsamt Ostallgäu lehnt den Einspruch von drei Bürgern ab
'Der Bürgerentscheid zur Breitbandversorgung in Eggenthal ist gültig', teilt Susanne Kettemer vom Büro des Landrats Ostallgäu mit. Damit wurde der Einspruch von drei Eggenthaler Bürgern gegen das Wahlergebnis abgewiesen.
"Damit ist aus unserer Sicht der Bürgerentscheid abgearbeitet", erklärt Bürgermeister Harald Polzer. Der Gemeinderat hatte sich voriges Jahr für eine flächendeckende Internetversorgung per Funk entschieden. Dagegen initiierte die Bürgerinitiative (BI) "Pro Glasfaser" einen Bürgerentscheid - für eine kabelgestützte Breitbandlösung und gegen die Funklösung.
Doch der Bürgerentscheid wurde mit 57,6 Prozent abgelehnt - ebenso wie nun der Einspruch der drei Eggenthaler Bürger dagegen. Sie wollten die Wahl nachträglich ungültig erklären lassen, da der Bürgermeister dem Gemeinderat Einsicht in die Unterschriftenliste zum Bürgerbegehren gewährt und damit auch die Weitergabe an Dritte ermöglicht habe.
Mehr über die flächendeckende Internetversorgung per Funk und den Einspruch dreier Bürger finden Sie in der Allgäuer Zeitung vom 27.05.2013 (Seite 30).
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