Wegstrecken-Projekt
Mountainbike-Streit im Oberallgäu: Lösung in Sicht

- Im Landschaftsschutzgebiet „Hörnergruppe“ ist es nicht gestattet, mit Fahrrädern auf unbefestigten Wegen unter zwei Metern Breite oder in freier Natur zu fahren. Verstöße können bis zu 10.000 Euro Geldbuße kosten.
- Foto: Felix Oechsler
- hochgeladen von Ulrich Weigel
Die Allgäu GmbH will Radlern Erlebnisse bieten, aber auch Belange der Grundeigentümer berücksichtigen. Knackpunkte sind die Haftung und die Verkehrssicherungspflicht.
7.000 Euro Schmerzensgeld hat ein Mountainbiker gefordert, weil er an einem Elektrozaun einen Stromschlag kassiert hatte. Das Warnschild hatte er nicht gesehen. Diesen Fall schilderte im Oberallgäuer Ausschuss für Umwelt und Tourismus CSU-Kreisrätin Theresia Schwarz (Oberstdorf). Die Diskussion in dem Oberallgäuer Gremium ist beispielhaft und zeigt: Haftung und Verkehrssicherungspflicht sind ein Knackpunkt, um Mountainbike-Strecken auszuschildern.
Die Allgäu GmbH bat im Vorjahr die Landesregierung um Hilfe, weil private Grundeigentümer dafür nicht haften könnten. Wunsch ist, sie über die öffentliche Hand abzusichern. Landrat Anton Klotz hofft, dass bis Herbst eine weitgehend klare Regelung vorliegt. 'Es gibt genug Fälle, in denen der Eigentümer am Schluss der Depp war.' Insgesamt hat laut Klotz vor allem der Boom von Elektro-Mountainbikes die Situation verschärft.
Mehr über das Thema erfahren Sie in der Dienstagsausgabe unserer Zeitung vom 27.02.2018.
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