Gesetze
Bauen außerhalb geschlossener Ortschaften muss im Oberallgäu weiter mit Einzelfall-Entscheidungen geregelt werden

- Foto: Manfred Küchle
- hochgeladen von Dirk Ambrosch
Der Freistaat Bayern wird sich nicht für eine Änderung des Bundesbaugesetzes stark machen, damit außerhalb geschlossener Ortschaften leichter gebaut werden kann. Ministerpräsident Horst Seehofer hatte 'Verständnis' für den Wunsch von Landwirten gezeigt, Ferienhäuschen als weiteres wirtschaftliches Standbein zu bauen.
Und auch dafür, dass Hoferben ein weiteres Wohnhaus erstellen wollen, um nicht wegziehen zu müssen. Doch die Erfolgsaussichten eines Vorstoßes auf Bundesebene seien zu unsicher, teilte jetzt die Staatskanzlei mit.
'Dann regeln wir das halt vor Ort mit Einzelfall-Entscheidungen', reagierte darauf der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz. Er hatte vor einiger Zeit angekündigt, bauwillige Bauern trotz aller rechtlichen Schwierigkeiten zu unterstützen. Seitdem hat die Zahl der Anträge für ein Bauen im sogenannten Außenbereich spürbar zugenommen.
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