Verwaltungsgericht
Streit um Füssener Wasserschutzgebiet in Hohenschwangau ein Fall für Bayerns oberste Verwaltungsrichter

- Symbolbild
- Foto: Ulrich Weigel
- hochgeladen von Pia Jakob
Der seit Jahren schwelende Streit um das Füssener Wasserschutzgebiet im benachbarten Hohenschwangau steuert auf seinen Höhepunkt zu: An Dienstag, 23. Oktober, um 9 Uhr ist er Thema am bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Eine Privatperson, eine Schutzgemeinschaft aus Anwohnern und die Gemeinde Schwangau wehren sich gegen das Wasserschutzgebiet.
Dieses war neu ausgewiesen worden, da es neue Erkenntnisse über den Zustrom gegeben hatte: In der Vergangenheit waren die Verantwortlichen davon ausgegangen, dass das Trinkwasser für Füssen aus dem Schwansee fließt. Doch dann stellte sich heraus: Das Grundwasser kommt vom Alpsee. Daraufhin wurde die Schutzzone Richtung Hohenschwangau verlegt und damit in einen Schwangauer Ortsteil, der Tag für Tag tausende Touristen anlockt.
In der Schlössergemeinde stieß dieser Schritt auf Kritik: Die Kommune bemängelt unter anderem, dass in den Schutzzonen keine Bauleitplanung mehr möglich ist. Die Hohenschwangauer befürchten durch die Auflagen massive Einschränkungen für Tourismus und Wertminderungen bei Häusern und Grundstücken sowie hohe Kosten bei Um- und Neubauten. Ein weiteres Argument lautet, dass Landwirte Fördermittel verlieren.
Wie die Füssener und die Schwangauer Seite ihre Chancen einschätzen und welche Frage vor Gericht wohl der Knackpunkt sein wird, lesen Sie in der Montagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Füssen, vom 22.10.2018.
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