Kritik
Ratssitzungen in Füssen: Geheime Vorberatungen von öffentlichen Themen sind nicht zulässig

- Foto: Landratsamt Ostallgäu
- hochgeladen von Nadine Frey
Durch eine Rüge des Landratsamtes für die Stadt Füssen, ist das Thema Öffentlichkeitspflicht in Kommunalparlamenten im Füssener Land in den Fokus gerückt.
Der Stadtrat hätte eine Sitzung zum Verkehrskonzept für den Bebauungsplan Otto-/Bahnhofstraße nicht hinter verschlossenen Türen abhalten dürfen. Auch in Halblech kam das Thema kürzlich zur Sprache.
Gemeinderat Achim Bayer regte in einer Sitzung an, Inhalte nicht im Vorfeld zu besprechen. Denn das ist nicht zulässig, wie Jurist Ralf Kinkel vom Landratsamt im Gespräch mit der AZ erläuterte.
Welche Konsequenzen das Landratsamt zieht, wenn Gemeinden gegen die Öffentlichkeitspflicht verstoßen, erfahren Sie in einem Interview in der Mittwochsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Füssen, vom 03.02.2016.
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