Gericht
Hörsturz nach Tritt ins Gesicht: Rauferei vor Füssener Diskothek gipfelt in Attacke

- Foto: Alexander Kaya (Alexander Kaya)
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Es war eine Attacke, die der Vorsitzende des Kaufbeurer Jugendschöffengerichts im Urteil als 'potenziell lebensgefährlich' einstufte: Ein 20-Jähriger aus Füssen hatte im September 2017 bei einer Schlägerei vor einer Diskothek seinem Kontrahenten mindestens einen Fußtritt ins Gesicht verpasst, als dieser bereits am Boden lag.
Der 22-jährige Geschädigte erlitt einen Hörsturz sowie Abschürfungen, Prellungen und Blutergüsse. Der Angreifer wurde jetzt der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen, richterlich verwarnt und zu einem dreiwöchigen Dauerarrest verurteilt. Weil bei ihm Reifeverzögerungen nicht ausgeschlossen werden konnten, kam Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Vorfall hatte sich in den frühen Morgenstunden kurz nach Schließung der Diskothek ereignet, als sich noch zahlreiche Personen vor dem Gebäude aufhielten. Der Angeklagte und das Opfer waren damals wie die Mehrzahl der Zeugen nicht nüchtern, so dass sich das Geschehen jetzt nicht mehr lückenlos rekonstruieren ließ.
Mehr über das Thema erfahren Sie in der Freitagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Füssen, vom 12.01.2018.
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