Urteil
Gericht hat entschieden: Bayern bleibt Inhaber der Marke "Neuschwanstein"

- Markenrecht "Neuschwanstein": Freistaat Bayern gewinnt vor dem EuGH.
- Foto: Ralf Lienert
- hochgeladen von Holger Mock
Die Marke "Neuschwanstein" für Souvenirs nutzen: Händler sind bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen, damit sie das dürfen. Der EuGH hat jetzt entschieden, dass der Freistaat Bayern das Recht an der Marke behält. Das berichtet die Augsburger Allgemeine.
Für die Händler bedeutet das demnach: weiterhin Lizenzgebühren bezahlen, damit "Neuschwanstein" auf ihren Souvenirs für entsprechenden Absatz sorgt.
Um die Marke "Neuschwanstein" wird schon seit Jahren gestritten. 2016 hatte ein untergeordnetes EU-Gericht bereits dem Freistaat Bayern recht gegeben. Schloss Neuschwanstein wurde nicht als "geographischer Ort" gewertet, sondern wie ein Museum mit kulturellem Auftrag.
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