Wasenmoos
Die Frist endet am 30. November

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Landratsamt fordert Schwarzbauer zum Abschluss von Verträgen auf - Andernfalls wird Beseitigung angeordnet - Stadtrat unterstützt Wunsch nach 20-jähriger Restnutzungsdauer
Für die Schwarzbauer im Wasenmoos «ist jetzt der entscheidende Zeitpunkt, wo jeder Einzelne für sich die Weichen stellen kann», sagt Landrat Johann Fleschhut: Nur noch bis 30. November können die Betroffenen erklären, dass sie mit dem Landratsamt über die Restnutzungsdauer der illegalen Bauten von zehn oder 15 Jahren Verträge abschließen werden. Wer den Termin versäumt, muss ab Januar mit einer Beseitigungsanordnung rechnen. Viele Schwarzbauer pochen aber auf eine Galgenfrist von 20 Jahren - so wie es der Petitionsausschuss empfohlen hatte. Dabei werden sie von einer Mehrheit im Stadtrat unterstützt. Das aber lehnt der Landrat ab. Dann werde man gegen die Abrissverfügungen klagen, kündigen die Betroffenen an.
Bei der uralten Geschichte der Schwarzbauten im Wasenmoos will Fleschhut nun endgültig das Schlusskapitel aufschlagen. In einem vierseitigen Brief an die Betroffenen erläutert er, warum er der Empfehlung des Petitionsausschusses nicht folgen will. Zwei der Gründe: Die Diskussion im Ausschuss habe keine neuen Argumente erbracht und es gehe auch um die Glaubwürdigkeit gegenüber den vielen Bürgern, die sich strikt an die Vorgaben halten.
«Der Landrat muss irgendwann einmal einsehen, dass er mit seiner Meinung zur Restnutzungsdauer alleine dasteht», meint dazu Wasenmoos-Sprecher Hannes Schäfer. Nicht nur der Petitionsausschuss, auch der Stadtrat empfiehlt inzwischen eine Frist von 20 Jahren.
In seiner nicht öffentlichen Sitzung habe sich das Kommunalparlament mehrheitlich für den längeren Zeitraum ausgesprochen, bestätigte Bürgermeister Paul Iacob auf der Bürgerversammlung am Montagabend. Er werde diesen Antrag dem Landrat zukommen lassen, so der Rathaus-Chef. Allerdings sei das Landratsamt bei diesem Thema federführend, die Kommune habe auf die Entscheidungen keinen Einfluss.
Keine Verträge nach Prozessen
Fleschhut sieht sich im Fall Wasenmoos auf einer Linie mit Ministerpräsident Seehofer und Innenminister Herrmann, die die Fristen von zehn und 15 Jahren als großzügig eingestuft haben. Er will sich jetzt erneut in einem Schreiben an die Wasenmoosler wenden: Sie sollten die Chance nutzen, das Vertragsangebot des Landratsamtes anzunehmen.
Auf Beseitigungsanordnungen zu warten und dagegen vor Gericht zu ziehen, wäre die «granatenmäßig falsche Lösung»: Fleschhut ist davon überzeugt, dass die Vorgehensweise seiner Behörde jeder juristischen Überprüfung standhält. Und die Schwarzbauer dürften nach verlorenen Prozessen nicht damit rechnen, dass sie dann noch die Verträge über die Restnutzungsdauer abschließen könnten - in diesen Fällen würde der Beseitigung der Schwarzbauten vollzogen. (hs)
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