Über fremde Grundstücke und außer Sichtweite geflogen
Bußgeld für Drohnenpilot (34) in Friedrichshafen

- Drohne (Symbolbild)
- Foto: Free_Photos auf Pixabay
- hochgeladen von Holger Mock
Nachdem eine Anwohnerin am Mittwochabend gegen 18.35 Uhr in der Werastraße mitgeteilt hatte, dass eine Drohne in ihrem Garten gelandet sei, stießen Beamte des Polizeireviers wenig später auf einen 34-Jährigen. Dieser war auf der Suche nach seinem Fluggerät, dessen Kontrolle er seinen Angaben zufolge aufgrund eines Verbindungsabbruchs verloren hatte.
Drohnenflug außer Sichtweite über fremde Grundstücke
Wie die Polizisten feststellten, war die Drohne nicht gekennzeichnet und der Mann führte keinen Versicherungsnachweis mit sich. Ferner wird dem 34-Jährigen vorgeworfen, außer Sichtweite und über fremde Grundstücke geflogen zu sein und überdies einen Nachtflug ohne Genehmigung durchgeführt zu haben.
Ob der Drohnen-Pilot eventuell auch die Flughöhe von 50 Metern im kontrollierten Luftraum überschritten hat, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben. Aufgrund der Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz hat der Mann nun mit einem empfindlichen Bußgeld zu rechnen.
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