Betrug
Ex-Vorsitzender des Kaufbeurer Tierschutzvereins zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Wegen 63-maligen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie zwei Fällen der Untreue wurde der ehemalige Vorsitzende des Tierschutzvereins Kaufbeuren und Umgebung vom Kaufbeurer Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie einer Geldauflage von 4.200 Euro verurteilt.
Er hatte zugegeben, zwischen 2007 und 2011 Tierheim-Mitarbeiter nicht korrekt angemeldet zu haben. Den Sozialkassen entstand dadurch ein Schaden von über 38.000 Euro. Der Angeklagte räumte auch Unregelmäßigkeiten bei der Verbuchung von Spendengeldern und der Abrechnung von eigenen Arbeitsleistungen ein. Das Verfahren gegen den bis dato unbescholtenen Kaufbeurer war ins Rollen gekommen, nachdem es offenbar Unstimmigkeiten im Verein gegeben hatte.
Im zweiten Tatkomplex ging es um den Vorwurf der Untreue zu Lasten des Tierschutzvereins. Von ursprünglich fünf Anklagepunkten kam es in zweien zu einer Verurteilung.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Allgäuer Zeitung vom 31.01.2014 (Seite 17).
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