Im Stau stehen nervt – und kann auch super anstrengend sein. Vor allem, wenn sich gar nichts mehr bewegt und die Autos keinen Meter mehr vorankommen. Darf ich aussteigen, um mir die Beine zu vertreten? Was ist, wenn ich ganz dringend auf die Toilette muss?
Antwort ohne Spielraum
Die Antwort ist eindeutig: Nein! Es ist nicht erlaubt, auf der Autobahn auszusteigen (§18, Abs. 9, Satz1, StVO). Es sei denn natürlich, es liegt eine Notsituation vor. Darunter versteht man allerdings nicht den "Pipi-Notfall", sondern einen tatsächlich medizinischen Notfall oder einen Unfall. Die "Notdurft" ist kein "Notfall".
Bußgeld bei Zuwiderhandlung
Wer sich nicht an diese Regel hält, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro. Richtig heikel wird es, wenn der Verkehr plötzlich wieder anrollt. Wer nicht im Auto sitzt, dadurch die Fahrbahn blockiert und den nachfolgenden Verkehr behindert, zahlt bis zu 70 Euro Bußgeld.
"Wildpinkeln" sowieso verboten
Ganz abgesehen davon ist es in Deutschland ohnehin nicht erlaubt, in der Öffentlichkeit zu urinieren. Dabei ist es egal, ob man am Straßenrand, hinter einem Baum oder hinter einem Gebüsch steht: "Wildpinkeln" ist verboten. Wer erwischt wird, zahlt Bußgeld zwischen 35 und 5.000 Euro! Was also tun?
Der Helfer in der Not: Ein Urinbeutel
Für den Notfall gibt es sogenannte Taschen-WCs. Das sind tragbare Urinbeutel, die man für den Fall der Fälle im Auto lagern kann.