Nachdem ein 16-Jähriger im August 2022 bei einem Polizeieinsatz in Dortmund starb, stellte die Staatsanwaltschaft jetzt fest, dass der Beamte nicht in Notwehr gehandelt hatte. Sie klagt den 29-Jährigen wegen Totschlags an.
Im Fall des von der Polizei erschossenen Jugendlichen sieht die Staatsanwaltschaft Dortmund keine Hinweise darauf, dass der 16-Jährige zuvor mit seinem Messer eine Gefahr für die Beamten dargestellt hat. "Wir haben keine Notwehr- oder Nothilfelage seitens der Polizisten feststellen können", sagte der leitende Oberstaatsanwalt Carsten Dombert.
Staatsanwaltschaft klagt Polizisten an
Schon der Einsatz von Reizgas und Taser war demnach unverhältnismäßig. Es sei nicht das mildeste Mittel angewandt worden. Der Einsatz sei somit rechtswidrig, sagte Dombert. Der Schütze fasste demnach selbst den Entschluss, die Waffe einzusetzen. Er soll also nicht auf Anweisung geschossen haben.
Polizist schießt mit Maschinenpistole auf Jugendlichen
Am Dienstag war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft fünf an dem Einsatz im August 2022 beteiligte Polizisten angeklagt hat. Wie Dombert am Mittwoch mitteilte, haben sich die Beschuldigten nach wie vor nicht zu den Vorwürfen geäußert. Am schwersten wiegt die Anklage gegen den 29 Jahre alten Beamten, der mit der Maschinenpistole auf den Jugendlichen schoss. Ihm wird Totschlag vorgeworfen. Der Jugendliche starb im Krankenhaus.
Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung
Zwei Polizistinnen (28 und 31) und einem Polizisten (32) wird wegen des Einsatzes von Reizgas beziehungsweise Taser gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Gegen den 54 Jahre alten Dienstgruppenleiter wurde Anklage wegen der Anstiftung zur Körperverletzung im Amt erhoben. Laut Dombert wird ihm vorgeworfen, dass er das Vorgehen der Polizei bei dem Einsatz am 8. August vorgegeben hat, insbesondere geht es dabei um den Einsatz des Reizgases.