Am Freitag wurde der Polizei gegen 14:30 Uhr ein Mann gemeldet, der mit seinem Rollstuhl auf der B466 unterwegs ist. Eine Streife konnte den 60-Jährigen mit seinem elektrischen Krankenfahrstuhl stoppen und kontrollieren. Dabei bemerkten die Beamten der Polizeimeldung zufolge Alkoholgeruch an dem Mann.
Rollstuhlfahrer kassiert Anzeige
Ein anschließend durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von etwa 2,5 Promille. Der Mann sieht nun einer Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entgegen. Das Polizeipräsidium Ulm erinnert in dem Zusammenhang daran, das auch Menschen in motorisierten Rollstühlen nicht unbegrenzt trinken dürfen, bevor sie sich ans Steuer setzen. Es gelten die gleichen Regeln wie bei Auto- und Fahrradfahrern.