Die Beamten und Beamtinnen der Grenzpolizeigruppe Memmingen erwischten am Sonntag gleich zwei Menschen, die nicht einreisen oder bleiben durften.
Eine 69-jährige Kosovarin hatte die erlaubte Aufenthaltsdauer ohne Visum überschritten. Bei der Ausreisekontrolle fiel auf, dass sie die zulässige Dauer von 90 Tagen in Deutschland um 21 Tage überschritten hatte.
Ausreisekontrolle am Flughafen Memmingen: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz entdeckt
Daraufhin leiteten die zuständigen Grenzbeamten ein Strafverfahren ein. Die Frau habe mit ihrem unerlaubten Aufenthalt gegen das deutsche Aufenthaltsgesetz verstoßen. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen musste die 69-Jährige noch eine sogenannte Sicherheitsleistung hinterlegen. Dabei handelte es sich um einen niedrigen dreistelligen Betrag, der den staatlichen Strafverfolgungsanspruch sichert. Anschließend konnte die Kosovarin ihren geplanten Flug in die Heimat antreten.
Memminger Grenzpolizei verweigert Einreise
Außerdem verweigerte die Grenzpolizeigruppe Memmingen einem 29-Jährigen die Einreise nach Deutschland. In einer Kontrolle bemerkte man, dass der junge Mann aus Nordmazedonien nicht die erforderlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt erfüllte. Während einer genaueren Überprüfung kam es zu Widersprüchen. Erst hatte er angegeben, dass der Grund seiner Reise ein touristischer Besuch seiner Mutter wäre.
Polizei ermittelte wahren Grund für geplante Einreise
Laut dem Polizeipräsidium Schwaben Süd/West wurde nach kurzer Zeit der wahre Anlass für die Reise ermittelt. Der Nordmazedonier wollte nach Deutschland, um zu arbeiten - hatte aber dafür kein gültiges Visum. Er wurde zurückgewiesen und musste mit dem nächsten verfügbaren Flug zurück in sein Heimatland.