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Mann will Fahrlehrer schlagen und droht Polizist umzufahren

Trunkelsberg

Mann will Fahrlehrer schlagen und droht Polizist umzufahren

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    Ein 55-Jähriger hat einem Fahrlehrer mit Schlägen gedroht. (Symbolbild)
    Ein 55-Jähriger hat einem Fahrlehrer mit Schlägen gedroht. (Symbolbild) Foto: Hunain Bin Shahid von Pexels

    Ein 55-jähriger Autofahrer drohte einem 46-jährigen Fahrlehrer und einem Polizisten am Samstag gegen 15:40 Uhr in Trunkelsberg an der Einmündung Eisenburger Straße/ Am Ziegelstadel. Wie die Polizei berichtet, hatte der 55-Jährige den Fahrlehrer, der sich allein in seinem Auto befand, auf Höhe einer Einmündung massiv angehupt, überholt und dann bis zum Stillstand ausgebremst. Der 46-Jährige konnte einen Zusammenstoß nur durch ein Ausweichen nach links vermeiden.

    Autofahrer droht Fahrlehrer Schläge an

    Nachdem beide Autos standen, stieg der 55-Jährige aus, riss die Beifahrertür des Fahrlehrers auf und drohte ihm mit geballter Faust Schläge an. Als der Fahrlehrer sitzen blieb, wechselte der 55-Jährige zur Fahrerseite und öffnete auch diese Tür. Ein Polizist der Polizeiinspektion Buchloe, der sich in der Freizeit befand, beobachtete den Vorfall und ging dazwischen.

    55-Jähriger fährt davon

    Er gab sich den beiden als Polizeibeamter zu erkennen und verlangte die Personalien des 55-Jährigen. Dieser verweigerte jegliche Angaben und die Herausgabe von Führerschein oder Personalausweis. Er setzte sich in sein Auto und wollte offenbar wegfahren. Deshalb stellte sich der Polizist vor dessen Motorhaube und forderte ihn erneut auf, seine Identität preiszugeben. Daraufhin drohte der 55-Jährige dem Beamten damit, ihn umzufahren. Daraufhin fuhr er rückwärts und beschleunigt sein Auto. Über das Kennzeichen und eine zurückliegende erkennungsdienstliche Behandlung konnte der 55-Jährige eindeutig identifiziert werden. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung im Straßenverkehr, Bedrohung, Beleidigung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde.

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