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Flughafen Memmingen: Verstoß gegen Führungsaufsicht bei Einreise festgestellt

Grenzpolizei Memmingen

Verstoß gegen Bewährungsauflagen: Mann wird am Allgäu Airport betrunken und unter Drogen erwischt

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    Am Flughafen Memmingen hat die Grenzpolizei einen Mann bei einem Auflagen-Verstoß erwischt. Der Mann hatte trotz Verbot Alkohol und Drogen intus. (Symbolbild)
    Am Flughafen Memmingen hat die Grenzpolizei einen Mann bei einem Auflagen-Verstoß erwischt. Der Mann hatte trotz Verbot Alkohol und Drogen intus. (Symbolbild) Foto: David Yeow

    Beamte der Grenzpolizei Memmingen hatten am Sonntagabend am Flughafen Memmingerberg einen 30-Jährigen, der von Spanien kommend nach Deutschland einreisen wollte kontrolliert. Während der Einreisekontrolle stellte sich heraus, dass der Mann unter Führungsaufsicht eines Landgerichts steht und ihm jeglicher Konsum von Alkohol und Drogen untersagt ist.

    Alkohol- und Drogenkonsum festgestellt

    Die Beamten bemerkten der Polizeimeldung zufolge jedoch starkem Alkoholgeruch und führten einen Atemalkoholtest durch. Der ergab einen Wert von knapp ein Promille. Ein Drogentest wies zudem auf den Konsum von Kokain hin. Somit hatte der Mann gegen die Führungsaufsicht verstoßen, was ihm eine Anzeige einbrachte. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Landgericht durfte er seine Reise jedoch fortsetzen.

    Was ist eine Führungsaufsicht?

    Eine Führungsaufsicht wird im Deutschen Strafrecht als Form der Maßregelung und Besserung angewandt. Das Gericht verhängt in der Regel eine Führungsaufsicht unter anderem nach einer verbüßten Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten. Der Verurteilte untersteht dabei nach der Haftentlassung einer Aufsichtsstelle, zusätzlich wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Durch die Führungsaufsicht sollen weitere Straftaten verhindert werden. 

    Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West. Hinweis: Diese Meldung wurde unterstützt von KI erstellt.

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