Acht Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz stellten Beamten der Grenzpolizei am Allgäu Airport bei Ausreisekontrollen am Wochenende fest. Wie die Polizei berichtet, waren unter den Betroffenen drei Frauen aus Nordmazedonien, ein Mann aus Montenegro, ein Fluggast aus dem Kosovo, eine Passagierin aus Serbien und eine Reisende aus Bosnien. Sie alle hatten die zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen überschritten.
Kontrollen am Flughafen Memmingen: 42 Tage zu lange in Deutschland
Ein 42-jähriger Mann aus Marokko hatte es mit der zugelassenen Aufenthaltsdauer in Deutschland wohl besonders locker genommen. Er überzog sein Visum um 42 Tage. Gegen alle Reisende leitete die Polizei ein Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz wegen unerlaubtem Aufenthalt ein. Nachdem sie zudem noch Sicherheitsleistungen im dreistelligen Bereich hinterlegten durften alle Personen die Heimreise antreten.
Grenzpolizei am Allgäu Airport verweigert Einreise
Bei weiteren Kontrollen erwischten die Grenzpolizisten zwei Albaner, die nur einen abgelaufenen Aufenthaltstitel aus Italien dabei hatten. Außerdem waren ihre Ausweise in Deutschland nicht gültig. Deshalb wurde ihnen die Einreise verweigert und sie mussten wieder nach Hause fliegen.