Startseite
Icon Pfeil nach unten
Blaulicht
Icon Pfeil nach unten

Autofahrer fährt mit 4 Promille durch Schelklingen (Alb-Donau-Kreis)

Polizei nimmt Führerschein ab

Andere wären da schon tot! Autofahrer fährt mit 4 Promille durch Stadt

    • |
    • |
    Mit knapp 4 Promille setzte sich am Samstag ein Mann in Schelklingen an Steuer seines Autos. (Symbolfoto)
    Mit knapp 4 Promille setzte sich am Samstag ein Mann in Schelklingen an Steuer seines Autos. (Symbolfoto) Foto: IMAGO / Pond5 Images

    Mann fährt in Schelklingen mit lebensbedrohlicher Alkoholisierung Auto

    Da dürften die Polizisten nicht schlecht gestaunt haben: Knapp 4 Promille zeigte am Samstag der Atemalkoholtest bei einem 46-jährigen Mann an, der zuvor mit seinem Auto durch Schelklingen (Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg) gefahren ist. Bei solch einer starken Alkoholisierung besteht akute Lebensgefahr! Dass der Mann überhaupt noch bei Bewusstsein war, geschweige denn stehen bzw. ein Auto bedienen konnte, spricht dafür, dass der Mann an eine starke Alkoholisierung gewöhnt ist. 

    Mann fällt stark betrunkener Autofahrer in Schelklingen auf und verfolgt ihn

    Der stark betrunkene Mann fiel am Samstagabend einem 39-Jährigen in der Ehinger Straße in Schelklingen auf, wo dieser mit seinem BMW unterwegs war. Der Zeuge verständigte die Polizei und nahm die Verfolgung auf. So lotste er die Beamten zu dem betrunkenen 46-Jährigen. 

    Autofahrer hat 4 Promille Alkohol im Blut - Polizei kassiert Führerschein

    In der Markstraße stellte der 46-jährige Fahrer seinen BMW ab und ging in ein Haus. Dort traf ihn die Polizei kurze Zeit später an und überprüfte seine Alkoholisierung. Ein erster Wert ergab, dass der 46-Jährige knapp vier Promille Alkohol im Körper hatte. Daraufhin musste der Mann zur Blutentnahme. Die Beamten nahmen ihm außerdem seinen Führerschein ab. Auf den 46-Jährigen kommt nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu.

    Alkohol am Steuer - Strafen 

    Wer mit 1,1 Promille oder mehr Auto fährt, der gilt als absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar. Es spielt keine Rolle, ob der Fahrer offensichtlich unter Alkoholeinfluss steht oder sich sogar noch als fahrtüchtig einschätzt. Es zählt nur der festgestellte Grad der Alkoholisierung anhand der Blutergebnisse.

    Wer mit solch einer Alkoholisierung erwischt wird, auf den kommt neben einer Geldstrafe in der Regel auch ein Fahrverbot zu. Wer mindestens 1,6 Promille intus hat, muss außerdem zur medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Denn dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass bei einer derart hohen Promillezahl eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt. Dies wird in der MPU untersucht. 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden