Der Landkreis Ostallgäu hat den Corona-Warnwert von 35 Infektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Darum hat das Landratsamt jetzt eine Allgemeinverfügung (Link auf pdf) erlassen. Sie gilt zunächst ab Samstag bis einschließlich Freitag, 23. Oktober.
Die neuen Regeln in der Übersicht:
- Die Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen und privaten Treffen wird auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
- Für Schüler an weiterführenden Schulen gilt nun auch eine Maskenpflicht im Unterricht. Die Maskenpflicht gilt außerdem in öffentlichen Gebäuden, Betrieben und Freizeiteinrichtungen.
- Sperrstunde von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr: Das Landratsamt beschränkt die Abgabe von Speisen und Getränken ab 23:00 Uhr. Alkoholische Getränke dürfen zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr weder an Tankstellen oder anderen Verkaufsstellen noch von Lieferdiensten verkauft werden.
Maskenpflicht auf stark frequentieren Plätzen
Wie das Landratsamt mitteilt, gilt auf nachfolgenden stark frequentieren Plätzen in Füssen und Schwangau die Maskenpflicht und ein Alkoholverbot im Freien von 23:00 bis 06:00 Uhr.Füssen
- Altstadt innerhalb und einschließlich der
- Luitpoldstraße, Ritterstraße, Lechhalde, Spitalgasse, Klosterstraße und B16
Füssen Ortsteil Hopfen am See
- Uferstraße innerorts
Schwangau
- Alpseestraße innerorts
- Neuschwansteinstraße
- Parkstraße, Schwangauerstraße und Colomannstraße im Bereich der Parkplätze zu den Königsschlössern
Info: Die Corona-Hotline 08342/911-623 des Landratsamtes Ostallgäu ist am Samstag von 9 bis 15 Uhr und am Sonntag von 10 bis 14 Uhr besetzt.
Coronavirus im Ostallgäu: die aktuelle Lage