Der Gutschein ist ein beliebtes Geschenk unter dem Weihnachtsbaum - egal ob für das Lieblingsrestaurant, die Buchhandlung ums Eck oder für einen Konzertbesuch. "Man sollten allerdings wissen, worauf es ankommt, um Ärger zu vermeiden", sagt Eva Schönmetzler, Fachberaterin im Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. Sie klärt über die wichtigsten Fakten auf.
Wie lange sind Gutscheine gültig?
Grundsätzlich kann der Händler Gutscheine mit einer Befristung versehen. Nach Ablauf kann der Händler die Einlösung des Gutscheins verweigern. Doch der Kunde steht nicht mit leeren Händen da. "In diesem Fall hat der Beschenkte einen Anspruch auf Erstattung des Geldwertes", sagt Schönmetzler. Allerdings: Der Händler darf einen Teilbetrag in Höhe des entgangenen Gewinns zurückbehalten. "Ob die Befristung zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine Befristung unter drei Jahren wird jedoch nur in Ausnahmefällen möglich sein", so die IHK-Expertin.
Können Gutscheine verfallen?
Ein Gutschein muss innerhalb von drei Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Ausnahme: Der Gutschein bezieht sich auf eine Veranstaltung mit festem Termin wie ein Konzert oder ein Musical. "Solche Gutscheine können nach dem Termin nicht mehr eingelöst werden. Der Händler muss auch keinen Ersatz zahlen, wenn der Gutschein nicht verwendet wurde", sagt Schönmetzler.
Sind Gutscheine personenbezogen?
Manchmal ist der Name des Beschenkten auf dem Gutschein vermerkt. Das hebt zwar die individuelle Note des Geschenks hervor. "Mehr als eine nette Geste ist das allerdings nicht", sagt Schönmetzler. "Die Namensnennung hat keine rechtliche Auswirkung. Der Gutschein kann von jedem eingelöst werden."
Kann ein Gutschein in Teilen eingelöst werden?
Grundsätzlich ist eine Teileinlösung eines Gutscheins möglich. „Aufgrund der Stückelung wird für gewöhnlich die Restsumme auf dem Gutschein vermerkt“, sagt Schönmetzler. Ein Anspruch auf Auszahlung des Restbetrages besteht allerdings nicht.
Tipp der Expertin:
"Gutscheine sollten zeitnah eingelöst werden. Gibt es ein Geschäft nicht mehr, ist der Gutschein meist wertlos."