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Versichert, gestohlen und Post wollte nicht zahlen

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Versichert, gestohlen und Post wollte nicht zahlen

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    Bidinger reichte Klage ein ­ Jetzt soll er sein Geld bekommen. Von Katja Egli Bidingen/München Sicher ist sicher, dachte sich Arno Hirschka aus Bidingen. Deswegen schloss der Musiklehrer bei der Post auch eine Transportversicherung für zwei Klarinetten ab, die er zur Ansicht bestellt hatte und zurück an die Firma schicken wollte. Dort kamen die rund 2 500 Euro teuren Instrumente allerdings nie an: Sie wurden auf dem Postweg gestohlen. Doch trotz der extra abgeschlossenen Versicherung musste Hirschka erst Klage gegen die Deutsche Post AG einreichen, bis diese nach fast vier Monaten einsah, dass sie für die gestohlenen Klarinetten haften muss.

    Im November vergangenen Jahres gab der Bidinger Musiklehrer die Instrumente in der Marktoberdorfer Post-Stelle auf. Und 'korrekt', so Hirschkas Rechtsanwalt Ludwig Landwehr, habe er das Paket bei der Post auch versichert. Wenige Tage später meldete sich die Kriminalpolizei Wiesbaden bei Hirschka ­ mit einer schlechten Nachricht: Der Inhalt seines Paketes wurde in einer Poststelle bei Mainz gestohlen. Umgehend habe er sich daraufhin mit der Post in Verbindung gesetzt, berichtet Hirschka. Die Auskunft: Es müsse ein Nachforschungsantrag gestellt werden. Etwa zwei Wochen, nachdem der 42-Jährige diesen Antrag eingereicht hatte, erhielt er eine schriftliche Stellungnahme von Seiten der Post ­ eine enttäuschende: 'In dem Schreiben bestätigte die Post mir, dass mein Paket gestohlen wurde', so Hirschka, 'teilte mir aber auch mit, dass sie keine Haftung für meinen Schaden übernimmt.'

    Verärgert stellte sich der Bidinger wieder an der virtuellen Warteschlange beim Post-Infotelefon an. Allerdings habe er nur die Aussage 'das wird schon so stimmen' erhalten. Nun schaltete der Familienvater einen Rechtsanwalt ein. Auf dessen erstes Schreiben kam schnell eine Antwort ­ eine nichtssagende: 'In Kürze, schrieb die Post, hätte ich eine Nachricht bekommen sollen', so Landwehr, 'auf die warte ich allerdings heute noch.'

    Insgesamt drei Fristen ließ die Post laut Landwehr und Hirschka ohne Reaktion verstreichen. Längst hatte der Musiklehrer auch die Rechnung für die zwei Instrumente, die die Firma ja nicht wieder zurückbekommen hatte, begleichen müssen. 'Die Sache ist einfach dämlich', ärgert sich Hirschka. Und sein Rechtsanwalt sagt: 'Ich habe nichts gefunden, was dagegen spricht, dass die Post für die Instrumente haften muss.' Deswegen erhob er Mitte Februar schließlich Klage.

    Wieder vergingen Wochen ohne eine Antwort von der Post. Mittlerweile interessierte sich auch ein Fernseh-Team, an das sich Hirschka gewandt hatte, für den Bidinger Fall. Und fast vier Monate, nachdem die über 2500 Euro teuren Instrumente auf dem Postweg gestohlen wurden, bekam Hirschka von seinem Rechtsanwalt endlich eine erfreuliche Nachricht: Die Post wolle nun doch zahlen.

    'Wir haften dafür, der Kunde bekommt den Schaden und das Porto ersetzt', bestätigt Dieter Nawrath, Sprecher der Deutschen Post AG in München, auch gegenüber unserer Zeitung. Warum fast vier Monate vergehen mussten, obwohl der Fall von vorn herein klar war, kann Nawrath sich nicht erklären. Aber er muss zugeben, dass die Sache 'nicht ganz so glücklich gelaufen ist'.

    Hirschka bleibt noch immer skeptisch. Die Unterlagen will er erst dann wirklich ad acta legen, wenn er das Geld auch erhalten hat.

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