Gegen das Baurecht verstoßen hat der Landwirt, der auf seinem 125 Quadratmeter großen Grundstück zwischen Haldenwang und Börwang (Oberallgäu) einen knapp 100 Quadratmeter großen Solarstadel errichtet hatte. Diese Auffassung vertrat das Bayerische Verwaltungsgericht in Augsburg am Mittwoch und wies die Klage des Bauern gegen eine "Beseitigungsanordnung" vom Landratsamt ab. Der Landwirt kann aber noch Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Wie berichtet, steht das zehn Meter hohe Holzgerüst mit drei offenen Seiten und Pultdach in bester Aussichtslage auf die Alpenkette. Das Landratsamt hatte im Januar den Abriss angeordnet, wogegen der Landwirt klagte. Der Solarstadel geriet zum Präzedenzfall und löste bayernweit Diskussionen aus.
In der Verhandlung ging es nun im Kern um die Frage, ob der Stadel in Form und Größe der Landwirtschaft des Bauern dient. Nach Auffassung der Richterin müsse ein landwirtschaftliches Gebäude, das ohne Genehmigung im Außenbereich errichtet werden darf, so beschaffen sein, wie es ein "vernünftiger Landwirt unter Schonung des Außenbereichs" erstellen würde.
Ungeeignet für Heu
Stark ins Gewicht fielen bei dem Urteil eine schriftliche Stellungnahme des Landwirtschaftsamts vom November und Argumente, die Sachbearbeiterinnen der Behörde vor Gericht vortrugen. Danach ist der Stadel weder für die Lagerung von Heu noch für die Unterbringung von Vieh geeignet: "Sie können da Giraffen reinstellen, aber keine Rinder", unterstrich Brigitte Stoll.
Der Bauer hatte erklärt, dass er in dem Gebäude auf seinem kleinsten Grundstück, das von seinem Hof am weitesten entfernt liegt, je nach Bedarf Heuvorräte, Maschinen und Vieh unterstellen wolle.
Als "nicht nachvollziehbar" wertete die Richterin die Meinung des Landwirts, das Landwirtschaftsamt habe sich aus parteipolitischen Gründen auf die Seite des Landratsamts gestellt. "Als diese neutrale Stellungnahme verfasst wurde, war noch gar nicht klar, ob Sie klagen würden", argumentierte die Richterin.
Ihren Vorschlag für einen Vergleich, einen geeigneteren Platz für den Aufbau des Solarstadels gemeinsam mit den Behörden zu suchen, lehnten zunächst beide Parteien ab. Als der Bauer doch noch einlenkte, wollte Regierungsdirektor Gottfried Mayrock nicht einwilligen: Es sei nicht sicher, ob eine Alternative gefunden werden könne.
Ohne Urteil käme die Behörde in die Situation, dem Landwirt beweisen zu müssen, ob ein Standort geeignet ist oder nicht.