Jedes Jahr führt der sorglose Umgang mit Feuerwerkskörpern zu Unfällen und Schäden in Millionenhöhe. Damit die Freude am Feuerwerk nicht beeinträchtigt wird, empfiehlt die Regierung von Schwaben einige Sicherheitsregeln:
Hände weg von vermeintlichen Schnäppchen: Für ein sicheres Silvestervergnügen ist auf Feuerwerk mit BAM-Zulassung zu achten. Artikel mit diesem Aufdruck sind von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen. Illegal eingeführte, ungeprüfte Billigprodukte sind häufig gefährlich und können in ihrer Sprengwirkung nicht abgeschätzt werden.
Feuerwerksartikel der Klasse II (BAM PII) dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft oder von ihnen gezündet werden. Dazu zählen praktisch alle Sortimente, die in verschlossenen Plastikverpackungen angeboten werden, etwa Raketen, Kanonenschläge, Böller und Schwärmer.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur von Montag bis Mittwoch, 29. bis 31. Dezember, erlaubt. Feuerwerk der Klasse I (BAM PI) wie Knallerbsen oder Zimmerfeuerwerk darf das ganze Jahr verkauft werden. Eltern sollen sie Kindern unter 12 Jahren aber nicht ohne Aufsicht überlassen.