Kempten/Kaufbeuren | dam | Ein möglicher vierspuriger Ausbau der Bundesstraße 12 ist weit entfernte Zukunftsmusik. Selbst wenn das Vorhaben alle Behördenwege problemlos durchlaufen sollte, rechnet der Leiter des Staatlichen Bauamtes Kempten, Bruno Fischle, mit einer Realisierung des Projektes "erst in einer Größenordnung um das Jahr 2020". Wie berichtet, hatte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann einen Ausbau der B12 auf vier Spuren in Aussicht gestellt.
Bis zu einer tatsächlichen Verwirklichung ist allerdings ein komplizierter Prozess mit vielen Verwaltungsakten vorgeschaltet:
l Gesetzliche Grundlagen: Am Anfang steht die Aufnahme des Projektes in den Bedarfsplan des Bundesfernwegeplanes. Dieser ist wiederum Teil des Bundesverkehrswegeplans und stellt die gesetzliche Grundlage für ein solches Bauvorhaben dar. Der Bundesverkehrswegeplan wird in unregelmäßigen Abständen neu gefasst (zuletzt 2003). Laut Behörden-Chef Fischle ist mit einer Neuerung des Planes etwa in den Jahren 2010/11 zu rechnen.
l Mit Zahlen untermauern: Fasst das Kabinett den Beschluss für einen neuen Bundesverkehrswegeplan, reicht die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag ein: Vierspuriger Ausbau der B12 zwischen Kempten und dem Anschluss zur A96. Der Vorschlag müsste mit einem Kostenansatz (Fischle: "zwischen 100 und 200 Millionen Euro") und einem Verkehrsgutachten untermauert werden.
l Kosten-Nutzen: Ergibt eine Kosten-Nutzen-Rechnung des Bundes ein positives Ergebnis, kann ein Finanzrahmen abgesteckt und das Projekt mit einer Dringlichkeitsstufe versehen, in den Bedarfsplan aufgenommen werden. Bis das Parlament diesen Plan absegnet, wird es noch einmal knapp zwei Jahre dauern. Und erst dann kann mit den Planungen begonnen werden - und auch nur, wenn das Projekt als vordringlich eingestuft ist.
Nach Planfeststelllungsverfahren und erteilter Baugenehmigung (weitere drei bis fünf Jahre) können die Bagger anrollen - wenn das dafür Geld da ist.