Oberallgäu (elm). Allgäuer Tanktouristen, von tiefen Spritpreisen ins Tannheimer Tal oder den Bregenzerwald gelockt, müssen sich vorsehen, wollen sie ehrliche Bürger bleiben. Denn wer nicht nur den Tank bis zum Stutzenrand füllt, sondern gar im Kofferraum Kanister um Kanister hortet, verstößt gegen Recht und Ordnung: Vor Steuerhinterziehung am Steuer sozusagen warnt nämlich der Zoll. Denn mehr als ein Reservebehälter darf es steuerfrei nicht sein. So schön das ist, als freier Bürger im vermeintlich grenzenlosen Europa zu tanken und zu sparen: Der Gesetzgeber hat nicht nur für Preisunterschiede diesseits und jenseits der Grenze von rund 20 Cent beispielsweise für den Liter Super-Benzin gesorgt. Er hat auch allerlei Hürden aufgebaut, die das volle Vergnügen am Spar-Ausflug ins nahe Nachbarland vergällen. Denn zwar lassen die deutschen Vorschriften zum Gefahrguttransport im Inland (wie berichtet) über die Tankfüllung hinaus maximal 60 Liter in speziell dafür vorgesehenen Behältern zu. Aber das Mineralölsteuergesetz schränkt die Menge faktisch noch stärker ein: Zwar steht da im Paragraf 20, dass von Privatpersonen für deren Bedarf in einem anderen Mitgliedsstaat erworbenes Mineralöl steuerfrei ist. Für Kraftstoffe, die in anderen Behältnissen als dem Hauptbehälter des Fahrzeugs oder dem Reservebehälter befördert werden, wird diese Steuerfreiheit aber gleich wieder ausgeschlossen. Der Teufel steckt im kleinen Wörtchen dem vor dem Reservebehälter. Das, so heißt es beim Zoll-Service-Center Südbayern ebenso wie bei der Oberfinanzdirektion in Nürnberg, bedeutet nun mal: Es darf nur einen geben.
Zudem müsse dieser eine Reservebehälter handelsüblich sein also mit einem Fassungsvermögen bis höchstens 20 Litern. 20 Liter in einem 20-Liter-Kanister sind demnach steuerfrei. Von fünfzehn Litern in drei Fünf-Liter-Kanistern wären dagegen zehn zu versteuern, wie Brigitte Kaempfl vom Zoll-Service-Center bestätigt: Denn ausschlaggebend ist die Zahl der Behältnisse. Paragraf 20 hilft dem braven Bürger natürlich gleich dabei weiter, Rechtsverstöße von vornherein zu vermeiden. Indem man nämlich unverzüglich eine Steuererklärung abgibt und die Steuer sofort entrichtet. Anzumelden wäre dies beim zuständigen Hauptzollamt (fürs Oberallgäu in Augsburg). Dass das wohl keiner macht, weiß man auch beim Zoll, sagt Brigitte Klaempfl: Da fällt die Katz ja auf die alten Füß. Man kann übrigens tatsächlich als Steuersünder am Steuer erwischt werden. Mobile Kontrollgruppen des Zolls sind im Grenzland ohnehin unterwegs freilich eigentlich, um größere Fische zu fangen. Aber sie dürfen ebenso Kraftfahrer von der Straße winken und prüfen, ob da womöglich mehr als ein gefüllter Reservekanister über die Grenze gebracht wurde. Dabei Ertappten droht freilich vornehmlich, dass sie tatsächlich die Steuer nachzahlen müssen. Einige Euro mehr könnten fällig werden, soweit eine Ordnungswidrigkeit nachgewiesen werden kann.