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Sträucher auf Wall erneut abgeholzt

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Sträucher auf Wall erneut abgeholzt

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    Buchloe (ml). - Erneut abgeholzt hat ein Buchloer Bauunternehmer die Sträucher auf einem angrenzenden Lärmschutzwall im Buchloer Norden. Bereits im Herbst 2002 hatte er dort zu einem Kahlschlag angesetzt. Nun will die Stadt Buchloe zusammen mit dem Landratsamt den Wall bei einem Ortstermin begutachten. Über die erneute Abholzaktion beschwerte sich ein Leser bei der BZ. Er frägt sich, wer für die Einhaltung der Auflagen, die im Bebauungsplan für den Lärmschutzwall festgelegt sind, zuständig ist. Stadtbaumeister Herbert Wagner erklärt, dass über die Einhaltung der Auflagen das Bauamt der Stadt Buchloe wacht. 'Diese müssen vom Grundstücksbesitzer eingehalten werden', so Wagner. Im aktuellen Fall sei die Bepflanzung mit 'den üblichen heimischen Gewächssorten und Sträuchern' vorgeschrieben, nicht jedoch die genaue Art der Pflege. Aufgrund der neuerlichen Abholzung werde die Stadt jedoch nun zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ostallgäu einen Ortstermin auf dem Gelände des Bauunternehmers anberaumen. Dort beurteilten die Experten, ob die Abholzung noch als 'Fachschnitt' und somit als Pflegemaßnahme für die Vegetation zu bezeichnen sei oder nicht.

    'Wenn wirklich ein Verstoß gegen die Auflagen vorliegt, müsste man prüfen, ob man hier erstens ein Bußgeldverfahren eröffnet und zweitens eine Anordnung zur Neubepflanzung des Areals ausspricht', erklärt Wilhelm Preißler von der Unteren Naturschutzbehörde. Baujuristin Gudrun Hummel vom Landratsamt Ostallgäu meint dazu: 'Das Abholzen ist für mich keine Pflegemaßnahme. Wenn ich erst anpflanze und das dann nicht erhalte, ist das ja nicht Sinn und Zweck der Anordnung.' Die Festsetzung eines Bebauungsplans beinhalte nach gesundem Menschenverstand, alles zu tun, um die Bepflanzung entsprechend zu pflegen. 'So ein Fall könnte eine Ordnungswidrigkeit sein, bei der zu überlegen wäre, ein Bußgeld zu verhängen', so Hummel. Der oberste Rahmen, der in derartigen Fällen vom Gesetzgeber vorgegeben sei, liege bei 1000 Euro. Es sei aber eher unwahrscheinlich, dass es dazu komme. Im Zuge ihrer Arbeit sei ihr so ein Fall noch nicht untergekommen, meint Hummel. 'Wir laufen den Leuten eher hinterher, wenn sie gar nicht bepflanzen.' Der betroffene Bauunternehmer sieht keinen Verstoß gegen Auflagen: 'Ich habe die Bepflanzung auf eigene Kosten angelegt. Im Bebauungsplan ist nur festgelegt, dass ich sie zu pflegen habe, aber nicht wie.' Wenn ihm die Stadt Auflagen machen wolle, 'dann kommt der Wall eben ganz weg', bekräftigt er. Schließlich sei der Lärmschutz durch die angrenzende Maschinenhalle bereits gegeben und der Wall 'gar nicht mehr nötig', so der Bauunternehmer.

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