Babenhausen (fs). - Rund vier Millionen Euro muss die Marktgemeinde für den Neubau der Kläranlage samt entsprechenden (Stauraum-)Kanalbaumaßnahmen berappen - und die Gemeinde holt sich dieses Geld bei ihren Bürgern wieder. Die Abwassergebühr wird ab 1. Januar 2003 von derzeit 1,50 Euro auf 2,50 Euro pro Kubikmeter erhöht. Die Beitrags- und Gebührensatzung wurde einstimmig verabschiedet. Schon oft stand die Finanzierung der Abwasserbaumaßnahmen im Marktrat zur Debatte. Dabei geht Bürgermeister Theo Lehner für die Kläranlage von einem kommunalen Anteil von 2,1 Millionen Euro aus. Die neuesten Zahlen belaufen sich, so Lehner, nach Berechnungen des Ingenieurbüros für den Stauraumkanal Gänsberg auf 604800 Euro, für den Stauraumkanal Gewerbegebiet auf 1,13 Millionen Euro. Nach Abzug der Zuweisungen bleibt nach Lehners Worten ein Betrag von 1,45 Millionen Euro zu finanzieren. Im Ortsteil Klosterbeuren werden die Grundstückseigentümer nach Inkrafttreten der Verbesserungsbeitragssatzung zwei verschiedene Bescheide nach zwei unterschiedlichen Rechtsgrundlagen erhalten. Dadurch entsteht für die bereits angeschlossenen Anwesen und die erst künftig anzuschließenden Anwesen keine unterschiedliche Behandlung. Nach Auffassung der Rechtsaufsicht und der Verwaltung, so Lehner weiter, sei der Beitragsmaßstab beim Neubau der Kläranlage mit 30 Prozent Grundstücksfläche und 70 Prozent Geschossfläche sachgerecht.
Selbstverständlich würden alle vorhandenen Gebäude zum Geschossflächenbeitrag herangezogen, das heißt: auch öffentliche Gebäude des Marktes oder Landkreises. Die Abschreibung und Verzinsung ist auf eine Laufzeit von 25 Jahren angelegt. Da der Gesetzgeber seit dem Jahr 2000 die Möglichkeit erlaubt, Abschreibungen auf 'zuwendungsfinanzierte Anschaffungs- und Herstellungskosten der Abwasseranlage' vorzunehmen, sollte dies bei der Finanzierung mit ins Auge gefasst werden. Der sich ergebende Betrag ist dann einer Sonderrücklage zuzuführen. Für das Jahr 2001 ergab sich eine Abschreibung auf Zuschüsse in Höhe von rund 95000 Euro. Nach kurzer Debatte und der Vorstellung einiger Modellrechnungen beschloss der Marktrat: Der ungedeckte Bedarf beim Neubau der Kläranlage ist über einen Verbesserungsbeitrag zu finanzieren. Der umzulegende Betrag darf eine Summe von 2,2 Millionen Euro nicht übersteigen. Sollte der ungedeckte Bedarf beim Neubau der Kläranlage weniger als 2,2 Millionen Euro betragen, sind Kosten aus dem Bau der Stauraumkanäle Gänsberg und Gewerbegebiet West ebenfalls über den Verbesserungsbeitrag abzurechnen. Der Verbessserungsbeitrag ist in drei Raten zu 45 Prozent, 45 und zehn Prozent zu bezahlen. Die ersten beiden Raten werden zum 30. Juni 2003 und 15. Dezember 2003 fällig, die Restzahlung mit dem Schlussbescheid im Sommer 2004. Die Finanzierung der Stauraumkanäle Gänsberg, Gewerbegebiet West und Hofbrühl sowie die Kosten für weitere Kanalsanierungen sind über die Abwassergebühr zu finanzieren. Zur Finanzierung der weiteren Investitionen auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung ist in den Haushaltsjahren 2003 bis 2006 eine Abschreibung auf zuwendungsfinanzierte Anschaffungen der Abwasseranlage vorzunehmen.