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Artikel: Reichlich Alkohol: Heftige Prügelei bleibt ungeklärt

16. Oktober 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
boxler

Verfahrenseinstellung Zeugen haben vor Gericht erhebliche Gedächtnislücken

Kaufbeuren/Füssen | bbm | Weil die Beteiligten einer Schlägerei am Füssener Bahnhof offenbar allesamt deutlich alkoholisiert waren, gestaltete sich jetzt im Körperverletzungsverfahren gegen einen 26-jährigen Ostallgäuer die Beweisaufnahme vor dem Kaufbeurer Amtsgericht schwierig. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Mai zwei Männer mit Schlägen ins Gesicht verletzt zu haben. Diese beriefen sich jetzt als Zeugen vor Gericht auf starke Gedächtnislücken. Auch die Schilderungen des Angeklagten und eines weiteren Zeugen trugen nicht wesentlich zur Klärung bei, so dass das Verfahren schließlich eingestellt wurde.

Gänzlich ungeschoren kam der wegen anderer Delikte unter Bewährung stehende Angeklagte aber nicht davon: Weil er am selben Abend eine Schnapsflasche aus einer Füssener Bar hatte mitgehen lassen, wurde er wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt.

Zuvor noch einträchtig gezecht

Zur Prügelei am Bahnhof stand nach der Beweisaufnahme eigentlich nur zweifelsfrei fest: Der Angeklagte und zwei seiner Bekannten waren heftig aneinander geraten, nachdem sie kurz zuvor noch einträchtig gezecht hatten.

Am Ende der handgreiflichen Auseinandersetzung hatte ein 36-Jähriger aus Hohenschwangau eine Beule am Kopf und ein 27-jähriger Füssener eine Platzwunde über der Augenbraue, die mit sechs Stichen genäht werden musste.

Mittelhandknochen gebrochen

Auch der Angeklagte war verletzt. Er erlitt einen Bruch des Mittelhandknochens, den er jetzt auf einen Fußtritt des 27-Jährigen zurückführte. Als die Richterin den Zeugen nach einem Tritt fragte, meinte dieser: "Ich habe keine Ahnung. Es war ja Alkohol im Spiel." Nachdem allerdings auch der dritte Beteiligte einen Fußtritt geschildert hatte, sprach durchaus einiges für die Version des Angeklagten, laut der er den 27-Jährigen in einer direkten Reaktion auf einen Tritt geschlagen hatte - "mit der gesunden Hand", wie er anmerkte.

Nachdem sich die Wogen seinerzeit wieder einigermaßen geglättet hatten, ging der Angeklagte in eine Bar und betäubte dort seine Schmerzen mit reichlich Alkohol. Dass er dann über den Tresen langte und sich eine Schnapsflasche griff, wusste er jetzt angeblich nicht mehr. Weil er die Flasche bei Eintreffen der Polizei in der Hand hielt, gab es aber in diesem Anklagepunkt keinen Zweifel an seiner Schuld.