Kaufbeuren/Marktoberdorf | bbm: Platzwunde durch Wurf mit Windlicht

23. Dezember 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
boxler

Prozess - Angeklagter fühlt sich bedroht, verfehlt Kontrahenten und trifft andere Person

Mit einer Verfahrenseinstellung endete vor dem Kaufbeurer Jugendschöffengericht ein Strafverfahren wegen versuchter und fahrlässiger Körperverletzung. Ein 20-Jähriger aus Marktoberdorf hatte in einer Augsburger Diskothek ein gläsernes Windlicht nach einem 19-Jährigen aus Ulm geworfen, der nach einem Streit drohend auf ihn zugekommen war und sechs Personen zur Verstärkung dabei hatte. Das Glas verfehlte den jungen Mann und traf einen seiner Begleiter am Kopf. Der Geschädigte erlitt eine fünf Zentimeter lange Platzwunde.

Vor dem Jugendschöffengericht bedauerte der Angeklagte, der dem Opfer bereits 2000 Euro Schmerzensgeld bezahlt hat, den Vorfall. Das Ganze hatte sich seiner Schilderung nach folgendermaßen zugetragen: Er sei damals mit seiner Freundin beim Tanzen gewesen, als ihm ein anderer Disco-Besucher auffiel. Dieser habe seine Freundin angestarrt und anschließend mehrmals versucht, sie im Gesicht zu streicheln. Er habe den jungen Mann erfolglos aufgefordert, dies zu lassen, und sich mit ihm schließlich eine kurze Rangelei geliefert. Danach sei die Sache aus seiner Sicht "eigentlich gegessen gewesen".

Als er wenige Minuten später an der Bar stand, sei jedoch der 19-Jährige mit sechs Mann Verstärkung angerückt, habe ihn am Arm gepackt und zu sich herziehen wollen. "Da habe ich aus Angst den Leuchter genommen und geworfen", erinnerte sich der Angeklagte.

Sein Kontrahent bestritt dagegen als Zeuge vor Gericht eine Anmache auf der Tanzfläche und behauptete, er habe seinerzeit mit dem Angeklagten nur über die aus seiner Sicht völlig unverständliche Auseinandersetzung reden wollen.

Auf die Frage des Staatsanwalts, warum er dazu sechs Leute dabei hatte, wich der 19-Jährige zunächst aus. Auf Nachfragen räumte er ein, dass die anderen mitgekommen seien, "um mich zu beschützen".

Spontane Reaktion des Anklagevertreters: "Jetzt kommen wir der Sache schon näher."

Er machte dem Zeugen deutlich, dass er nicht den Angeklagten, sondern ihn für den Provokateur hielt. Weil dies auch das Gericht so sah, wurde das Verfahren gegen den Marktoberdorfer gegen 250 Euro Geldauflage eingestellt.