Plätzchen und Glühwein bei Kerzenschein: In der Vorweihnachtszeit sind Brandverletzungen durch Adventskranz, Christbaum und Co. keine Seltenheit. Neben den klassischen „Grill-Monaten“ im Sommer, verzeichnen das Bayerische Rote Kreuz (BRK) Oberallgäu auch um die Adventszeit einen saisonalen Anstieg an Verbrennungen. Peter Fraas, Leiter des Rettungsdienstes beim BRK Kreisverband Oberallgäu, erklärt, welche Verletzungen selbst versorgt werden können und wann besser der Rettungsdienst kontaktiert werden sollte.
Einstufung in drei Grade
„Verbrennungen werden grundsätzlich in drei unterschiedliche Grade eingeteilt. Üblicherweise werden die Wunden anhand der Tiefe beurteilt und in die Grade eingestuft“, erklärt Fraas. „Bei Verbrennungen, die dem ersten Grad zugeordnet werden, ist die Schädigung der Haut lediglich oberflächlich. Es entstehen Rötungen und Schmerzen, aber keine Blasenbildung. Die Hautschädigung verheilt in der Regel ohne bleibende Narben."
Schwierigere Einteilung
Beim zweiten Verbrennungsgrad schaut die Lage anders aus. Da wird die Einteilung schwieriger. "Während bei Grad II a noch eine Heilungstendenz besteht, muss im Grad II b, das abgestorbene Gewebe operativ entfernt werden", erklärt Fraas. "Ähnlich wie in Grad drei, hier muss zwingend operativ eingegriffen werden, um abgestorbene Hautschichten zu entfernen, darüber hinaus haben die meisten Betroffenen dieses Grades noch weitere Inhalationstraumata, wie Rauchvergiftungen“.
Bei kleinen Verbrennungen hilft Wasser
Doch wann genau sollte man den Rettungsdienst rufen? „Kleinere Verletzungen können hierbei gut selbst versorgt werden“, weiß Peter Fraas. „Bei kleinen Verbrennungen hilft Wasser auf der betroffenen Hautstelle – und zwar so schnell wie möglich. Dabei sollte das Wasser aber nicht zu kalt sein, die ideale Temperatur liegt zwischen 15 und 20 Grad."
Wasser sollte nicht zu kalt sein
Auf Eisbeutel oder zu kaltes Wasser sollte man allerdings verzichten. Das könnte das verletzte Gewebe zusätzlich schädigen. "Entstehen in Folge einer Verbrennung Blasen, spricht man von Verbrennungen zweiten Grades. In diesem Fall sollte ein Arzt aufgesucht werden, vor allem, wenn die Verletzung an Händen oder im Gesicht liegt", betont Fraas. "Von Hausmitteln wie Mehl, Puder oder Cremes sollte Abstand genommen werden, weil diese die Beurteilung durch einen Arzt erschwert“, erklärt der Rettungsdienstleiter.

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Brandgefahr steigt während der Adventszeit
Daneben lauert in der Vorweihnachtszeit eine weitere Gefahr. Denn je weiter die Adventszeit voranschreitet, desto trockener werden die Kränze und die Christbäume. Und damit steigt auch die Brandgefahr. Um Brände und Verbrennungen auszuschließen, sollte man auf echte Kerzen verzichten. Stattdessen sollte man einen ein elektronischer Ersatz verwenden, rät das BRK. Vor allem in Haushalten mit Kindern und älteren Personen empfiehlt sich der Umstieg auf LED-Kerzen, um Verletzungen und Verbrennungen zu vermeiden.