Vollstreckung Leserin sollte 200 Euro zahlen - Firma hat Forderung nach Anfrage der Allgäuer Zeitung zurückgezogen">

Artikel: Mahnbescheid für Telefonrechnung von totem Vater

11. August 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
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Vollstreckung Leserin sollte 200 Euro zahlen - Firma hat Forderung nach Anfrage der Allgäuer Zeitung zurückgezogen

Kaufbeuren | fro | Vor knapp einem Monat fiel Renate Lippert aus allen Wolken: Ein Amtsgericht in Hessen schickte ihr einen Mahnbescheid mit der Aufforderung, einen Betrag von 200 Euro zu begleichen oder dagegen Widerspruch einzulegen. Ansonsten komme es zu einem Vollstreckungsbescheid. Für Lippert war das ein Schock, schließlich ging es um eine Forderung zu dem Telefonanschluss ihres Vaters, der vor zwei Jahren gestorben war.

Danach hatte sich Renate Lippert mit ihren Schwestern um das Begräbnis und des Vaters persönliche Dinge gekümmert. Dazu gehörten auch Kündigungen für Wohnung, Telefon, Vereinsmitgliedschaften oder Abonnements. Allerdings schickten die Geschwister die Kündigungen formlos. "Dennoch hat alles geklappt. Die meisten der Angeschriebenen kondolierten sogar", erinnert sich Lippert.

Lediglich das Kommunikationsunternehmen Arcor reagierte nicht. Zwar sei im Oktober 2006 noch eine Rechnung gekommen. "Aber da war das Telefon schon lange nicht mehr angemeldet", so Lippert. Sie dachte, die Sache habe sich erledigt, schließlich könne doch von einem Verstorbenen keine Anschlussgebühr verlangt werden. Doch im Februar 2008 meldete sich ein Inkasso-büro aus Hamburg und stellte im Namen von Arcor eine Rechnung von rund 160 Euro auf, die zu begleichen sei.

Dagegen verwahrte sich Lippert mit einer Kopie ihrer Kündigung - diesmal per Einschreiben. Doch nun meldete sich das Amtsgericht mit dem Kostenbescheid über 200,94 Euro für "nicht erbrachte Leistungen" inklusive der daraus angefallenen Zinsen.

Auf Anfrage der Allgäuer Zeitung teilte Arcor mit, dass es auf den Vollstreckungstitel verzichte: "Wir werden alle Forderungen einstellen", so Pressesprecher Jens Wagner. In dieser Sache hätte die entsprechende Abteilung kulanter reagieren sollen, stellt der Pressesprecher fest. Allerdings habe eine Restforderung bestanden. Diese wurde im Unternehmen aufgenommen und danach automatisch weiter bearbeitet - inklusive der der Weiterleitung des Falles an ein Anwaltsbüro. Doch Wagner betont, dass es sich aus Gründen der Pietät gehört hätte, in diesem Fall auf die Restforderung zu verzichten.

Eine Nachricht, die Lippert freudig zur Kenntnis nimmt: "Mir fällt ein Stein vom Herzen."