Weil die Kundin der Auffassung war, dass ihr der Mann das wahre Ausmaß eines früheren Unfallschadens verschwiegen hatte, war sie zur Polizei gegangen und hatte ihn wegen Betrugs angezeigt. Vor dem Amtsgericht beteuerte der Angeklagte, er habe die Frau seinerzeit umfassend über einen reparierten Frontschaden informiert. So habe er auf einen ausgewechselten Kotflügel verwiesen und außerdem erwähnt, dass er den Querlenker, den Achsträger und ein Federbein mit gebrauchten Ersatzteilen repariert habe. Die Käuferin erklärte dagegen, es sei damals lediglich von einem Austausch des Kotflügels die Rede gewesen. Wenn sie vom Einbau gebrauchter Ersatzteile gewusst hätte, dann hätte sie das Auto "niemals genommen", so die Zeugin. Auch der Hinweis des Verteidigers, dass ein Fahrzeug bei ordnungsgemäßer Reparatur auch mit gebrauchten Ersatzteilen verkehrssicher sei, überzeugte die 51-Jährige nicht. Die Zeugin betonte, sie habe sich nach dem Auftreten der Geräusche an der Lenkung nicht mehr getraut, mit dem Auto zu fahren.
Ob das Fahrzeug tatsächlich einen Schaden an der Lenksäule hatte, hätte sich nur durch ein technisches Gutachten klären lassen. Angesichts des Aufwands stellte sich für die Staatsanwältin allerdings die Frage, "ob das alles noch in einer Relation steht" - zumal die Kaufsumme zwischenzeitlich zurückgezahlt und der Wagen zurückgenommen wurde. Die Richterin stellte das Verfahren schließlich gegen 1000 Euro Geldauflage ein. Dem Angeklagten empfahl sie abschließend dringend, sich "in Zukunft gut zu überlegen, was er den Autokäufern erzählt".