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Freiwilliger Wehrdienst Chance statt Pflicht

Wehrdienst

Freiwilliger Wehrdienst Chance statt Pflicht

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    Freiwilliger Wehrdienst  Chance statt Pflicht
    Freiwilliger Wehrdienst Chance statt Pflicht Foto: Allgäuer Zeitung

    Mit Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht wurde zum 1. Juli 2011 der neue Freiwillige Wehrdienst ins Leben gerufen. Für diesen können sich sowohl Männer als auch Frauen bewerben, die einen Dienst für die Gemeinschaft mit einer Dauer von 7 bis 23 Monaten leisten möchten. Die ersten sechs Monate dienen dabei als Probezeit, in der sowohl die Bundeswehr als auch der Wehrdienstleistende selbst das Dienstverhältnis beenden kann.

    Für wen sich der Freiwillige Wehrdienst lohnt

    Nach dem Schulabschluss möchte man sich möglicherweise vor seiner Ausbildung oder seinem Studium erst einmal orientieren. Oder der richtige Ausbildungsberuf ist bereits gefunden, der Studiengang ist bereits sicher, nur muss man bis zum Start in den neuen Lebensabschnitt noch einige Zeit überbrücken. Der Freiwillige Wehrdienst bietet in dieser Situation die Möglichkeit, solche Wartezeiträume sinnvoll zu überbrücken, sich zu engagieren, neue Menschen kennenzulernen und die Bundeswehr aus einer eigenen Perspektive zu erleben.

    Der Freiwillige Wehrdienst trägt hier wesentlich zur Förderung und zum Ausbau persönlicher Fähigkeiten und Kompetenzen bei. Auch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn man bereits mitten im Berufsleben steht, bietet der Freiwillige Wehrdienst eine Möglichkeit, sich für die Bundeswehr und damit für die Bundesrepublik Deutschland zu engagieren.

    Wo der Freiwillige Wehrdienst stattfindet

    Absolviert wird der Freiwillige Wehrdienst in den Reihen der übrigen Zeit- und Berufssoldaten sowie dem Zivilpersonal der Bundeswehr. Egal, ob Heer, Luftwaffe oder Marine, ob Zentraler Sanitätsdienst oder Streitkräftebasis – alle Bereiche stehen hier offen. Nach der allgemeinen Grundausbildung wird man in einem Tätigkeitsbereich eingesetzt, der den eigenen Interessen und dem Bedarf der Streitkräfte entspricht. Persönliche Wünsche bezüglich des Standortes sowie der Verwendung können im Vorfeld im Rahmen einer individuellen Beratung bei der Karriereberatung der Bundeswehr geäußert werden.

    Ein Bündnis auf Zeit

    Der Freiwillige Wehrdienst ist – wie die Verpflichtungszeiten der Zeitsoldaten auch – auf eine bestimmte Zeit festgesetzt, nur viel kürzer und flexibler gestaltbar als bei Zeitsoldaten. Die Mindestdauer des Freiwilligen Wehrdienstes beträgt sieben Monate, wovon die ersten sechs Monate als Probezeit gelten. In diesen ersten sechs Monaten ist eine vorzeitige Beendigung jederzeit möglich, was zum Beispiel dann nützlich ist, wenn doch kurzfristig der gewünschte Ausbildungsplatz verfügbar ist.

    Über diese sieben Monate hinaus ist die Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes völlig flexibel bis zu einer Gesamtdauer von 23 Monaten ausdehnbar. Auch eine blockweise Ableistung bis zu einer Gesamtdauer von bis zu 23 Monaten ist möglich, zum Beispiel dann, wenn man mit dem Studium beginnt und in den Semesterferien weiteren Freiwilligen Wehrdienst ableisten möchte. Und wer sich im Zuge des Freiwilligen Wehrdienstes dazu entscheidet, einen der zahlreichen Karrierewege bei der Bundeswehr auf längere Zeit einzuschlagen, dem stehen natürlich viele Möglichkeiten offen.

    Was man wissen sollte

    Für den Freiwilligen Wehrdienst kann man sich bewerben, wenn man Deutscher im Sinne des Grundgesetzes und mindestens 17 Jahre alt ist oder in Kürze wird. Weitere Fragen zum Einstellungsverfahrung und zu sonstigen Voraussetzung werden bei einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Karriereberatung der Bundeswehr geklärt.

    Wer sich für den Freiwilligen Wehrdienst mit einer Dauer von 12 Monaten oder länger verpflichtet, muss auch die grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung schriftlich erklären. Ein Anspruch auf einen Auslandseinsatz ergibt sich aus der Erklärung nicht.

    Ein Dienst der sich lohnt

    Die Ableistung des Freiwilligen Wehrdienstes macht sich nicht nur im Lebenslauf positiv bemerkbar, sondern wird auch entsprechend vergütet. Umso länger man dabei ist, desto höher ist auch der Wehrsold. In den ersten drei Dienstmonaten beträgt dieser z.Zt. 777,30 EUR und steigert sich je nach Verpflichtungszeit auf bis zu 1.146,30 EUR. Daneben erhält man unentgeltliche truppenärztliche Versorgung sowie kostenfreie Gemeinschaftsunterkunft und -verpflegung.

    Für die Dauer eines Freiwilligen Wehrdienstes erhält man weiterhin Leistungen nach dem Arbeitsplatzschutz- und Unterhaltssicherungsgesetz. Die Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen wird darüber hinaus zusätzlich vergütet.

    Alles klar! Wie geht’s jetzt weiter?

    Wenn ein grundsätzliches Interesse vorhanden ist, sollte der nächste Weg zum örtlichen Karriereberater führen. Die Kontaktdaten stehen rechts oben oder sind auch im Internet unter www.bundeswehr-karriere.de zu finden. Hier findet man auch vorab zahlreiche weitere Informationen rund um alle Karrieremöglichkeiten bei der Bundeswehr. Der Karriereberater wird alle offenen Fragen beantworten und unterstützt bei der Bewerbung für den Freiwilligen Wehrdienst.

    Zuvor kann man die vielfältigen Möglichkeiten nutzen, um mehr über die Bundeswehr zu erfahren, zum Beispiel kann man bei einem mehrtägigen Truppenbesuch (Praktikum) Truppenteile und Dienststellen der Bundeswehr hautnah erleben und so einen ersten Eindruck für die späteren Verwendungsmöglichkeiten gewinnen. Mehr dazu erfährt man bei einem Besuch im Karriereberatungsbüro der Bundeswehr!

    Müssen meine Eltern ihr Einverständnis geben, wenn ich zur Bundeswehr möchte? Die Bundeswehr tut viel dafür, junge Männer und Frauen, die sich für den Dienst in den Streitkräften interessieren, im Vorfeld umfassend aufzuklären. Neben dem Gespräch mit einem Karriereberater der Bundeswehr sollte auch immer der Familien- und Freundeskreis in die Überlegungen mit einbezogen werden. Gerade bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es unabdingbar, dass die Eltern den Wunsch, zur Bundeswehr zu gehen, unterstützen. Sie müssen letztendlich die Bewerbung neben dem Bewerber selbst mit ihrer Unterschrift befürworten. Doch auch bereits im Vorfeld, also während der Informations- und Beratungsgespräche sollten die Eltern dabei sein, um eine umfassende Information aller Beteiligten zu gewährleisten. Und diese Gespräche sollten auch Ausgangsbasis für die Fortsetzung der Gespräche zuhause sein, denn sicherlich bringt jedes Familienmitglied eigene Überlegungen, vielleicht sogar Sorgen und Bedenken mit. In der Beratung werden alle diese Punkte thematisiert, damit bis zum Entschluss zur Bewerbungsabgabe alle Fragen geklärt sind. Doch auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres sollte man nicht auf eigene Faust allen Bedenken zum Trotz agieren. Auch hier sind die Familie und der Freundeskreis ein sinnvolle Berater. Vielleicht haben diese auch Meinungen oder Ideen, die man selbst vorher gar nicht berücksichtigt hat. Vielleicht aber bestärken sie einen auch in der eigenen Entscheidung, was für den späteren Karriereweg in der Bundeswehr entscheidende Vorteile bringt. Klare Strukturen im persönlichen Umfeld und entsprechender Rückhalt sorgen dafür, dass man sich dienstlich hundertprozentig den Aufgaben und Herausforderungen widmen kann.

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